VW-Dieselskandal: BM Hartinger-Klein unterstützt VKI- Sammelklagen

Prozesskostenfinanzierer ROLAND Prozessfinanz AG finanziert VKI-Sammelklagen gegen VW, Anmeldung bis 20. Mai 2018 möglich

Wien (OTS/BMASGK) – Nachdem Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein und der Präsidente der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien Rudolf Kaske im Februar grünes Licht für Sammelklagen gegen den Autokonzern Volkswagen (VW) im Abgasskandal gegeben haben, konnte nun auch ein Prozesskostenfinanzierer ins Boot geholt werden. Der VKI bietet Geschädigten die Möglichkeit, sich mit einem geringen Organisationskostenbeitrag in Höhe von 120,– Euro dem Verfahren des VKI anzuschließen. Personen, die sich bereits dem Strafverfahren über den VKI als Privatbeteiligte angeschlossen haben, können sich zu einem reduzierten Organisationskostenbeitrag in Höhe von 50,– Euro ebenfalls das Prozesskostenrisiko übernehmen lassen. Im Erfolgsfall behält der Prozesskostenfinanzierer eine Erfolgsquote zwischen 10 und 37,5 Prozent ein – abhängig davon, in welchem Stadium der rechtliche Streit beendet wird. ****

Hartinger-Klein: „Noch bis 20. Mai anmelden“

„Ich freue mich sehr, dass unsere Bemühungen nun gefruchtet haben und ROLAND Prozessfinanz AG als erfahrener Prozesskostenfinanzierer die Durchsetzung der Interessen der Konsumenten ermöglicht. Die Vorteile der VKI-Sammelklagen für Geschädigte liegen auf der Hand: Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich zu einem geringen Organisationskostenbeitrag dem Verfahren des VKI anschließen, was zum einen das Prozesskostenrisiko für den Kläger erheblich reduziert und zum anderen auch die Gewinnchance steigern kann“, erklärt Bundesministerin Hartinger-Klein die Vorteile der VKI-Sammelklagen und ergänzt: „Alle Geschädigten können nun die Möglichkeit nutzen und sich bis 20. Mai 2018 auf [www.verbraucherrecht.at] (http://www.verbraucherrecht.at/) anmelden, um so ihr Recht auf eine angemessene Entschädigung durchzusetzen. Im Sinne des Konsumentenschutzes hoffe ich, dass auf diesem Weg eine gute Lösung für alle Geschädigten erzielt werden kann“. (schluss)

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Axel Ganster, MAS
Pressesprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
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