
Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2017
* Der Jahresabschluss nach UGB/BWG (Einzelabschluss) weist für 2017 ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) von EUR +1.085,2 Mio. (2016: EUR +1.363,2 Mio.) aus. Ein Jahresüberschuss wird nicht ausgewiesen, da dieser durch Bildung einer Rückstellung rechnerisch auf null gestellt wird. Von der Bilanzsumme von EUR 6,5 Mrd. entfallen zum 31. Dezember 2017 EUR 5,0 Mrd. auf Guthaben bei der OeNB und EUR 1,5 Mrd. auf noch abzubauende Vermögenswerte.
* Der konsolidierte Gruppenabschluss (Konzernabschluss) wurde in
2017 von IFRS auf UGB/BWG umgestellt und weist ein positives EGT von EUR +1.035,7 Mio. (Vergleichswert UGB/BWG für 2016: EUR +1.365,9 Mio.) aus.* Zur Jahresmitte 2017 wurden insgesamt EUR 5,8 Mrd. an Gläubiger verteilt, wovon EUR 4,5 Mrd. ausbezahlt und EUR 1,3 Mrd. sichergestellt wurden.
* Für 2018 geht die HETA von einem weiter zügig voranschreitenden Verkauf von Konzerneinheiten sowie einer potenziellen zweiten Zwischenverteilung aus.
Zum Unternehmen
Die HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) ist eine Abbaueinheit gemäß dem Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), deren Unternehmensgegenstand die Verwaltung und raschest mögliche Verwertung ihrer Vermögenswerte darstellt. Seit dem 1. März 2015 besteht ein Zahlungsmoratorium für das Groß ihrer Verbindlichkeiten (Mandatsbescheid I). Mit dem am 10. April 2016 ergangenen Mandatsbescheid II hat die FMA zahlreiche Abwicklungsmaßnahmen nach BaSAG angewendet und den Nennwert der zum 1. März 2015 bestehenden nachrangigen Verbindlichkeiten auf 0 % sowie die nicht-nachrangigen Verbindlichkeiten auf 46,02 % herabgesetzt. Am 2. Mai 2017 veröffentlichte die FMA den Vorstellungsbescheid II, der den Mandatsbescheid II ersetzt und mit welchem der Nennwert dieser Verbindlichkeiten auf 64,4 % erhöht wurde.
Im Juli 2017 hat die HETA eine erste Zwischenverteilung von 44,436 % bezogen auf den zum 1. März 2015 ausstehenden Betrag vorgenommen und insgesamt EUR 4,5 Mrd. für unstrittige nicht-nachrangige Verbindlichkeiten ausbezahlt sowie EUR 1,3 Mrd. für strittige nicht-nachrangige Verbindlichkeiten auf OeNB-Konten sichergestellt, welche bis zur tatsächlichen Auszahlung weiterhin in der Bilanz der HETA abgebildet bleiben. Der im Dezember 2017 durchgeführte Rückkauf von der Gläubigerbeteiligung unterliegenden nicht-nachrangigen Verbindlichkeiten, führte zu einem Liquiditätsabfluss von nur EUR 3,9 Mio.
Aufgrund des im Geschäftsjahr 2017 sehr erfolgreich verlaufenden Abbaus von Vermögenswerten stieg der Barmittelbestand (Barreserve) insgesamt um EUR 3,3 Mrd. an. Unter Berücksichtigung der Auszahlungen im Zusammenhang mit der ersten Zwischenverteilung (EUR 4,5 Mrd.) reduzierte sich die Barreserve jedoch von EUR 6,2 Mrd. (2016) auf EUR 5,0 Mrd. (2017). Die nicht in Form von Barreserve bestehenden Vermögenswerte, welche Anfang 2015 noch bei knapp EUR 7,3 Mrd. lagen, betragen zum 31. Dezember 2017 noch EUR 1,5 Mrd.
HETA-Vorstandssprecher Mag. Alexander Tscherteu: „Im Hinblick auf das bei Einleitung der Abwicklung Anfang 2015 gesetzte Ziel eines Portfolioabbaus von 80 % der Assets bis Ende 2018, liegt die HETA aktuell volumensmäßig deutlich über dem Plan und ist dieses Ziel bereits Ende 2017 erreicht worden. Darüber hinaus ist der Abbau derart erfolgreich, dass in den vergangenen drei Jahren insgesamt rd. EUR 2,7 Mrd. an Gewinnen erzielt werden konnten. Diese Gewinne stellen zusätzliche Milliardenerträge gegenüber dem ersten Abbauplan dar, die unseren Gläubigern, deren größter die öffentliche Hand ist, zugute kommen“.
Einzelabschluss nach UGB/BWG
Die HETA weist in 2017 ein EGT iHv EUR +1.085,2 Mio. (2016: EUR +1.363,2 Mio.) aus. Trotz kontinuierlichem Rückgang an zinstragenden Ausleihungen bzw. Krediten und der Negativverzinsung des Liquiditätsbestandes (-0,40 % p.a.) war das Nettozinsergebnis mit EUR +15,4 Mio. (2016: EUR -70,2 Mio.) positiv. Die Personalaufwendungen lagen in 2017 aufgrund enthaltener Einmalaufwendungen aus dem Mitarbeiterabbau mit EUR -37,2 Mio. (2016: EUR -35,7 Mio.) über dem Vorjahreswert, während die Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) mit EUR -30,7 Mio. (2016: EUR -64,8 Mio.) deutlich darunter lagen. In Summe ergab sich ein Betriebsergebnis von EUR +173,1 Mio. (2016: EUR -55,9 Mio.). Der Saldo aus der Bewertung des Umlauf- und Anlagevermögens von EUR +912,2 Mio. (2016: EUR +1.419,1 Mio.) resultierte im Wesentlichen aus Gewinnen aus Auflösungen von Kreditrisikovorsorgen auf konzerninterne und -externe Kreditausleihungen sowie Erträgen aus Zuschreibungen und Verkäufen von Beteiligungen.
Die Bilanzsumme sank in 2017 um EUR 3.431,5 Mio. auf EUR 6.481,2 Mio. (2016: EUR 9.912,7 Mio.). Auf der Aktivseite sank durch die erste Zwischenverteilung an Gläubiger die Barreserve um EUR 1.180,5 Mio. auf EUR 4.984,4 Mio. (2016: EUR 6.164,9 Mio.), wobei in dem Bestand zum 31. Dezember 2017 ein Betrag von EUR 1.302,2 Mio. enthalten ist, der für strittige Gläubigeransprüche bei der OeNB sichergestellt wurde.
Von den nicht in Form von Barreserve bestehenden Buchwerte der Vermögenswerte entfallen EUR 689,4 Mio. (2016: EUR 1.679,1 Mio.) auf Forderungen an Konzerntochtergesellschaften und an Drittkunden sowie EUR 350,6 Mio. (2016: EUR 1.691,9 Mio.) auf Forderungen an Kreditinstitute. Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung bei den Tochtergesellschaften in 2017 konnten Zuschreibungen vorgenommen werden und beträgt der Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen EUR 382,8 Mio. (2016: EUR 139,6 Mio.). Die übrigen Vermögenswerte betragen EUR 74,0 Mio. (2016: EUR 237,2 Mio.).
Auf der Passivseite werden die der Gläubigerbeteiligung unterliegenden Verbindlichkeiten in Höhe des von der FMA festgesetzten Wertes (bzw. ggf. abzüglich vorgenommener Auszahlungen) angesetzt. Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Abwicklungsverfahren wird in Höhe jenes Betrages vorgenommen, um den zum 31. Dezember 2017 die Vermögenswerte die bilanzierten Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen übersteigen. Der Rückgang dieser Rückstellung von EUR 3.171,5 Mio. auf EUR 1.809,1 Mio. ist durch Verwendungen im Zuge der bescheidmäßigen Erhöhung der Quote von 46,02 % auf 64,4 % (Reduktion) sowie die Dotierung aus dem laufenden Ergebnis (Erhöhung) zurückzuführen. Das Eigenkapital wird seit Erlass des Mandatsbescheid II mit EUR 0 ausgewiesen.
Konzernabschluss nach UGB/BWG
In Folge des in 2017 vorgenommenen Delisting von Anleihen vom geregelten Markt wurde insbesondere aus Kosten- und Ressourcengründen die Konzernrechnungslegung rückwirkend per 1. Januar 2016 von IFRS auf UGB/BWG umgestellt um hinsichtlich der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung die Vergleichsperiode für 2016 ebenfalls auf Basis UGB/BWG abbilden zu können.
Für das Geschäftsjahr 2017 ergibt sich insgesamt ein deutlich positives EGT für den Konzern iHv EUR +1.035,7 Mio. (2016: EUR +1.365,9 Mio.).
Das Nettozinsergebnis verbesserte sich dabei – insbesondere bedingt durch die mit Mandatsbescheid II vom 10. April 2016 erfolgte Zinslosstellung der „berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten“ – deutlich um EUR +81,9 Mio. und betrug EUR +8,9 Mio. (2016: EUR -73,0 Mio.). Die Personalaufwendungen reduzierten sich aufgrund des konzernweiten Mitarbeiterabbaus sowie von Verkäufen auf EUR -59,3 Mio. (2016: EUR -71,2 Mio.), die Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) lagen bei EUR -47,5 Mio. (2016: EUR -88,4 Mio.). In Summe ergab sich ein positives Betriebsergebnis von EUR +208,3 Mio. (2016: EUR -0,7 Mio.). Der Saldo aus der Bewertung des Umlauf- und Anlagevermögens von EUR +827,4 Mio. (2016: EUR +1.366,6 Mio.) resultierte im Wesentlichen aus Auflösungen von Kreditrisikovorsorgen und von Vorsorgen für in der Vergangenheit gebildete Gewährleistungsvorsorgen aus Verkaufsverträgen sowie aus Verkaufserlösen der 2017 abgegebenen Tochtergesellschaften.
Nach Berücksichtigung der Ertragssteuern und sonstigen Steuern von EUR -6,4 Mio. (2016: EUR -9,9 Mio.), ergab sich ein Jahresüberschuss im Konzern von EUR 0 Mio. (2016: EUR +7.234,0 Mio.), da dieser vollständig durch Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten iZm Abwicklungsverfahren und Auflösung des Fonds für allgemeine Abwicklungsrisiken rechnerisch auf null gestellt wurde. Die Dotierung der Rückstellung bzw. Auflösung des Fonds führte in 2017 zu einem außerordentlichen Ergebnis von EUR -1.029,3 Mio. (2016: EUR +5.878,0 Mio.).
Der gemäß § 57 Abs. 3 BWG gebildete Fonds für allgemeine Abwicklungsrisiken beträgt zum 31. Dezember 2017 EUR 154,5 Mio. und reflektiert die zwischen Einzel- und Konzernabschluss bestehenden Bewertungsunterschiede. Das Eigenkapital wird auch im Konzernabschluss mit EUR 0 ausgewiesen. Die Konzernbilanzsumme der HETA verringerte sich 2017 insbesondere aufgrund der ersten Zwischenverteilung an Gläubiger um EUR 3.931,2 Mio. auf EUR 6.444,1 Mio.
Der Mitarbeiterstand der gesamten HETA-Gruppe belief sich zu Jahresende 2017 auf 617 Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten, FTE) und liegt damit um 398 unter dem Wert des Vorjahres (1.015).
Veröffentlichungen
Sowohl der Konzernabschluss als auch der Einzelabschluss werden auf der Homepage des Unternehmens (www.heta-asset-resolution.com → Investoren → Finanzberichte & Präsentationen) offengelegt. Hinsichtlich näherer Informationen wird auf diese Dokumente verwiesen.
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