Bundessparte Handel erfreut über Quoten-Aus bei Kontrollen durch Arbeitsinspektoren

Handelsobmann Buchmüller: „Aufhebung von Beanstandungs- und Strafquoten und bessere Verankerung von ‚Beraten statt bestrafen‘ sind grundvernünftige Maßnahmen“

Wien (OTS) – „Die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt die jüngsten Entscheidungen von Arbeits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein als grundvernünftig“, hält Bundesspartenobmann Peter Buchmüller fest. Der so genannte Zielwert-Erlass – und damit die bisherigen Straf- und Beanstandungsquoten bei Kontrollen durch Arbeitsinspektoren – wird aufgehoben, der Grundsatz „Beraten statt bestrafen“ stärker verankert.

„Überregulierung und einander oft diametral widersprechende Bestimmungen bereiten den Unternehmen Probleme, die es auch Händlerinnen und Händlern schwer machen, ihren Kernaufgaben ungehindert nachkommen zu können“, weiß Peter Buchmüller aus vielen Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie aus eigener Erfahrung. Denn Arbeitnehmerschutz ist in Österreich überreglementiert. Es existiert eine große Zahl an Bestimmungen und Zuständigkeiten auf allen möglichen Ebenen.

„Die jetzt von der zuständigen Arbeits- und Sozialministerin getroffene Regelung sehen wir auch als durchaus praxistaugliche Maßnahme. Sie ist für unsere Mitgliedsbetriebe auch deshalb so wichtig, weil dadurch willkürliche Schikanen durch vorab festgelegte Quoten der Vergangenheit angehören“, lobt er den Vorstoß von Hartinger-Klein. Seitens der Wirtschaftskammer gab es diesbezüglich langjährige Anstrengungen.

Faktum ist: Die Wirtschaft bekennt sich zum Arbeitnehmerschutz und geht auch gut damit um. Die Überprüfungen und Kontrollen der heimischen Arbeitsstätten sind ein wichtiger Beitrag, wenn es darum geht, die Arbeitssicherheit zu erhöhen. „Tatsache ist nämlich auch:
Die Zahl von Arbeitsunfällen ist – im Gegensatz zu jener von Freizeitunfällen – in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen“, ruft Handelsobmann Buchmüller in Erinnerung. (PWK309/JHR)

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