EU-Japan Abkommen nicht einfach durchwinken

Handel kann Instrument für Wachstum sein, aber nicht um jeden Preis

Wien (OTS) – Kommenden Montag wird das EU-Japan Abkommen im
Internationalen Ausschuss des Europäischen Parlaments diskutiert und
abgestimmt. Gerade weil es mittlerweile seit der Ratifizierung von
CETA still um Handelsabkommen wurde, wird younion _ Die
Daseinsgewerkschaft die Behandlung von JEFTA nicht kommentarlos über
die Bühne gehen lassen.++++

Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums: „Das EU-Japan
Abkommen gibt nicht die richtigen Antworten auf die Herausforderungen
der Globalisierung. Anstatt Abkommen zur Sicherung und Verbesserung
von ArbeitnehmerInnenrechten, KonsumentInnenschutz und
Umweltstandards abzuschließen, versucht die EU Kommission ihre
neoliberale Handelsagenda immer weiter voranzutreiben. JEFTA bringt
in der vorliegenden Form keinesfalls den prophezeiten Wohlstand für
alle, sondern lediglich Profite für Konzerne und Reiche.“

Das Abkommen hat zwar keine Investitionsklausel, geht aber im
Bereich der öffentlichen Dienstleistungen, inklusive Konzessionen und
öffentlicher Auftragsvergabe, dem „Geistigen Eigentum“, der
nachhaltigen Entwicklung und KonsumentInnenschutz sowie
ArbeitnehmerInnenrechten noch weiter als die CETA Bestimmungen.
Bedenklich ist hier vor allem die Nutzung des Negativlistenansatzes.
Damit wird die Erbringung der Leistungen der Daseinsvorsorge und der
nationale Handlungsspielraum massiv eingeschränkt.

„Wie schon bei CETA, TTIP und Co haben wir immer wieder darauf
hingewiesen, dass der Druck auf die öffentlichen Dienstleistungen und
die Leistungen der Daseinsvorsorge insgesamt durch solche umfassenden
Abkommen neuer Generation beträchtlich ansteigt. Die
Liberalisierungsbestrebungen der EU-Kommission führen zu
Privatisierungen und noch mehr Privilegien für Konzerne,“ sagte
Kattnig.

Zentrale Anforderungen an alle aktuell in Verhandlung stehenden
und zukünftigen Handelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten sind
die vollständige Ausnahme von Leistungen der Daseinsvorsorge sowie
ein Nachhaltigkeitskapitel, das ArbeitnehmerInnen schützt und
Unternehmen verbindliche und sanktionierbare Regeln vorgibt. JEFTA in
der aktuell vorliegenden Form erfüllt diese Vorgaben nicht.

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