
100% Erneuerbar 2030 – Kleinwasserkraft als Rückgrat!
Zum Erreichen der Pariser Klimaziele, sowie des 100 Prozent Ziels der Regierung ist Kleinwasserkraftausbau unumgänglich. Notwendige Rahmenbedingungen rasch schaffen!
Wien (OTS) – Kleinwasserkraft Österreich bekennt sich zu den
Pariszielen, zum 100% Erneuerbaren Ziel der Regierung sowie zu einer
ökologischen Nutzung der Gewässer. In den vergangenen Jahren haben
die BetreiberInnen von Kleinwasserkraftwerken enorme Anstrengungen
unternommen um Verbesserungen in den Gewässern zu erreichen.
Die Erfolge geben ihnen Recht, weshalb die Verbesserung der
hydromorphologischen Bedingungen in Österreich als Best Practise
Beispiel in Europa gilt. Dies wurde einmal mehr im Rahmen der
EU-Wasserkonferenz im September dieses Jahres betont.
Wichtig ist es, mit dem neuen Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG)
nationale Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl den Bestand
erhalten – ohne den die 2030 Ziele jedenfalls nicht erreichbar sind –
als auch den notwendigen Zubau zu ermöglichen.
Die EU-Beihilfeleitlinien geben hier bereits die Grundlagen vor,
ermöglichen aber jedenfalls adäquate Anpassungen an die jeweiligen
nationalen Notwendigkeiten. Für Kleinwasserkraft Österreich bedeutet
dies, dass die Förderung in Zukunft auf einem Marktprämiensystem
basieren muss. Unter Fortführung der bisherigen Praxis sollte die
Wahlmöglichkeit zwischen Marktprämie und Investitionszuschuss aber
bestehen bleiben. Gleichzeitig ist von der Ermittlung der Prämienhöhe
auf Basis der Ausschreibung abzusehen. Dieses Instrument dient
ausschließlich der Mengenkontrolle. Da das gesamte ökologisch
verträgliche Kleinwasserkraftpotential notwendig ist, um die
gesetzten Ziele zu erreichen, wird eine administrative Festlegung der
Prämienhöhe zu gesamtwirtschaftlich besseren Ergebnissen und einem
günstigeren System führen. Abgebildet wird dies auch im gemeinsamen
Konzept der Erneuerbaren Verbände, welches heute vom EEÖ vorgestellt
wurde.
In das System von Neuerrichtung und Revitalisierung muss aber
unbedingt auch die ökologische Revitalisierung mit eingebunden
werden. Dies führt – auf einem nach wie vor massiv verzerrten Markt –
zu einer Sicherung des Bestandes und weiteren ökologischen
Verbesserungen. „In Österreich ist die Kleinwasserkraft bereits jetzt
aufgrund des hohen ökologischen Standards mit dem „Guten“ Zustand der
Gewässer ohne Weiteres vereinbar!“ hält Präsident Christoph Wagner
fest. „Dies zeigt sich auch darin, dass wie zB aktuell in
Oberösterreich Gewässer unter Naturschutz gestellt werden sollen, die
bereits von mehreren Kleinwasserkraftwerken genutzt werden.“
Ebenfalls betont wird die Bedeutung der Kleinwasserkraft für die
dezentrale, nachhaltige und ökologische Stromversorgung Österreichs:
„Jedes neue Wasserkraftwerk an einem der rund 30.000 aktuell
ungenutzten Querbauwerke, führt zu einer ökologischen Verbesserung“
hält Kleinwasserkraft Österreich Geschäftsführer Paul Ablinger fest.
Mit den aktuellen Standards, die in Österreich gelten, ist daher ein
weiterer Ausbau jedenfalls möglich und sinnvoll. Dieser ist auf Grund
der vielen positiven Betriebseigenschaften der Kleinwasserkraft
(Prognostizierbarkeit, Verfügbarkeit, Speicherbarkeit, Regelbarkeit,
etc.) ein bedeutender Faktor in der Energiewende und für das Ziel
100% Erneuerbarer Strom bis 2030 unabdingbar.
Mit dem Rückgrat Kleinwasserkraft kann die dezentrale Versorgungs-
und Blackoutsicherung ohne weiteres gemeinsam mit anderen
Erneuerbaren Technologien gewährleistet werden. Aber auch weitere
Funktionen wie die zum Beispiel die Dämpfung von Hochwasserspitzen
oder die Süßwasserspeicherung, gewinnen an Bedeutung. Die
Möglichkeiten von Synergien zwischen einzelnen Bereichen und
Technologien, wie etwa Kleinwasserkraft und Ladeinfrastruktur für
E-Mobilität, bieten zusätzliche Chancen. Kontraproduktive
regulatorische Bedingungen wie etwa der aktuelle Vollzug bei der
Einhebung der Ökostrompauschale für Überschusseinspeiser sollten
daher so schnell wie möglich behoben werden.
Neben den Maßnahmen im EAG sind also auch andere Rahmenbedingungen
von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Zielerreichung.
Wasserrechts- und Naturschutzverfahren, Wiederverleihungen,
Netzregulatorien und vieles mehr müssen auf ihre Kompatibilität mit
den Energie- und Klimazielen hin überprüft und rasch angepasst
werden.
Kleinwasserkraft Österreich
Dr. Paul Ablinger
Geschäftsführer
0664/88253348
p.ablinger@kleinwasserkraft.at
http://www.kleinwasserkraft.at/presse
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