Es braucht viel Wind im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Bis 2030 kann die Windkraft ein Viertel des Stromverbrauchs zur Verfügung stellen

St. Pölten (OTS) – Mit einem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das den
Namen auch verdient, kann die Windkraft einen entscheidenden Beitrag
zur 100 Prozent erneuerbaren Stromversorgung leisten. „Wesentlich bei
der Ausgestaltung des Gesetzes ist jedoch, dass es den Zubau der
Ökostromanlagen auch tatsächlich ermöglicht“, betont Stefan Moidl,
Geschäftsführer der IG Windkraft und ergänzt: „Dies ist keineswegs
banal, wie die extrem negativen aktuellen Erfahrungen nach Eingriffen
im Fördersystem in Deutschland und Frankreich zeigen.“

Seit 2014 geht der Windkraftausbau in Österreich kontinuierlich
zurück. Waren es 2014 noch 143 Windkraftanlagen, werden es 2018 nicht
einmal mehr die Hälfte sein. Die kleine Ökostromnovelle von 2017
verhindert nur ein dramatisches Absinken des Ausbaus, führt aber
nicht zu einer deutlichen Steigerung. „Um 2030 100% erneuerbare
Stromversorgung zu erreichen, brauchen wir aber deutlich mehr
Windkraftanlagen“, erklärt Moidl.

Zwtl.: Neuzubau von 120 Windkraftanlagen jährlich notwendig

Bis in das Jahr 2030 kann die Windkraft in Österreich mit einer
Leistung von 7.500 MW jährlich eine Strommenge von 22,5 Milliarden
Kilowattstunden sauberen Strom liefern. „2030 entspricht dies einem
Viertel der Stromversorgung und einer Verdreifachung der
Windstromproduktion“, betont Moidl und ergänzt: „Dafür braucht es ab
2020 einen Ausbau der Windkraft von jährlich durchschnittlich 120
Windkraftanlagen mit einer Leistung von 500 MW.“ Schon jetzt warten
über 200 fertig genehmigte Windkraftanlagen in der Warteschlange bei
der Förderstelle, die umgehend realisiert werden könnten.

Zwtl.: Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz mit Qualität und Umsetzungsgarantie

Damit der Ausbau der Windkraft auch erfolgen kann, darf sowohl bei
den Änderungen im Fördersystem als auch bei den Strommarktbedingungen
kein Fehler passieren. „2006 hatten wir bereits einen mehrjährigen
Ausbaustillstand, durch eine Fehlanpassung im Fördersystem. Einen
Einbruch beim Ausbau können wir uns nicht nochmals leisten, sonst ist
das Ziel bis 2030 nicht erreichbar“, bemerkt Moidl und verweist dabei
auf die negativen Erfahrungen in Deutschland und Frankreich. Dort
kommt es nach einer Anpassung im Fördersystem zu einem dramatischen
Rückgang des Ausbaus der Windkraft.

Zwtl.: Eckpunkte im neuen Gesetz

„Die Branche stellt ihre Erfahrungen bei der Anpassung der
Rahmenbedingungen gerne zur Verfügung“, so Moidl und nennt folgende
Eckpunkte für ein erfolgreiches Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz:

variables Marktprämienmodell für Windkraft mit monatlicher Anpassung
Direktvermarktung des Stroms durch die Windkraftbetreiber
behördliche Festlegung der Förderhöhe First-Come-First-Serve-Prinzip)
kein Ausschreibeverfahren
20 Jahre Prämienlaufzeit
standortdifferenziertes Fördersystem ähnlich dem deutschen Referenzertragsmodell
verbesserte Gestaltung des Strommarktes zur optimalen Vermarktung von Ökostrom
Alle Forderungen der IG Windkraft an ein
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz finden Sie unter:
[https://www.igwindkraft.at/eag] (https://www.igwindkraft.at/eag)

IG Windkraft Österreich
Martin Jaksch-Fliegenschnee
Mobil: 0660/20 50 755
m.fliegenschnee@igwindkraft.at
https://www.igwindkraft.at

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