
WKÖ-Tourismus bekennt sich klar zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
Tourismusvertreter distanzieren sich von missverständlichen Formulierungen in Dienstvertragsmustern
Wien (OTS) – „Der Tourismus bekennt sich klar zum Prinzip der
Freiwilligkeit und steht zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes,“
bekräftigen unisono WKÖ-Bundessparten-Obfrau Petra
Nocker-Schwarzenbacher und die Fachverbands-Obleute Hotellerie und
Gastronomie, Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker. Dies vor dem
Hintergrund der aktuellen Vorwürfe der Arbeitnehmervertretung, wonach
es in einzelnen Betrieben zu einer Umgehung der gesetzlichen
Überstundenregelung kommen würde. Anlass dafür war eine
missverständliche Formulierung eines privaten
Steuerberatungsunternehmens, die zwischenzeitlich zurückgenommen und
in Zukunft nicht mehr verwendet wird.
„Wir decken keinerlei Verstöße oder schwarze Schafe, verwehren
uns aber auch, dass aus einer unglücklichen Formulierung eines
Vertragsmusters die Seriosität der gesamten Tourismus-Branche
plakativ in Frage gestellt wird“, so die Tourismusvertreter.
Im Übrigen trifft das Gesetz selbst Vorsorge für die bisher
bekannt gewordenen Fälle: Der Mitarbeiter kann jederzeit Überstunden
über 10 Stunden hinaus ablehnen und darf aus dem Grund eben nicht
gekündigt werden. Ein Vorwegverzicht auf das Ablehnungsrecht ist
unwirksam.
„Gerade angesichts des akuten Fachkräftemangels wäre es doch
vollkommen kontraproduktiv, die Arbeitnehmer zu Überstunden zu
drängen, die nicht gesetzeskonform sind,“ so die obersten
Branchenvertreter. (PWK745/ES)
Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Mag. Manfred Katzenschlager
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