
AK Experten: „In Sachen Arbeitszeitgesetz fehlt es Regierung an Sachkenntnis“
Regierung kündigte Prüfung durch Arbeitsinspektorat an – das ist nicht zuständig
Wien (OTS) – Nach dem Bekanntwerden gleich mehrerer Fälle von
Missbrauch des neuen Arbeitszeitgesetzes durch Arbeitgeber, kündigte
die Regierung Sanktionen für Unternehmen an. Das Sozialministerium
hat außerdem behauptet, im Fall der Hilfsköchin, die dazu gedrängt
wurde, entweder 12 Stunden am Tag zu arbeiten oder einer Auflösung
ihres Dienstverhältnisses zuzustimmen, das Arbeitsinspektorat mit
einer Prüfung zu beauftragen.
Lieber zurück an den Start
Alexander Heider, Leiter der Abteilung für Sicherheit, Gesundheit und
Arbeit in der AK Wien meint dazu: „Da scheint es seitens Regierung an
Sachkenntnis zu fehlen, denn das Arbeitsinspektorat, dessen
personelle Aufstockung übrigens dringend notwendig wäre, hat hier
weder rechtliche Handhabe noch irgendwelche Befugnisse. Die
ArbeitsinspektorInnen schreiten ein, wenn es bereits Verstöße gegen
öffentlich-rechtliche Gebote (etwa die Höchstarbeitszeit) gegeben
hat. In den uns bekannt gewordenen Fällen, kann das
Arbeitsinspektorat überhaupt nichts ausrichten. Dieses
Arbeitszeitgesetz sollte zurück an den Start“, so der Experte.
Freiwilligkeit kann nicht kontrolliert werden
Hans Trenner, Bereichsleiter der AK Arbeitsrechtsberatung fügt hinzu:
„Abgesehen davon, dass die von uns bearbeiteten Fälle überhaupt nicht
in den Kompetenzbereich des Arbeitsinspektorates fallen, frage ich
mich schon, wie und von wem eigentlich die Freiwilligkeit geprüft
werden soll? Das Androhen von Sanktionen ist hier sicher kein
taugliches Mittel. Ich kann der Regierung nur raten, dieses Gesetz
komplett neu zu erarbeiten und diesmal auf die Expertise von AK und
ÖGB zu setzen.“
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