Bundesminister Blümel: Video-Sharing-Plattformen werden in die Pflicht genommen

AVMD-Richtlinie auf EU-Ebene beschlossen – Richtungsweisend zur Herstellung eines Level-Playing-Fields für alle Marktteilnehmer

Wien (OTS) – „Durch die Novellierung der EU-Richtlinie für
audiovisuelle Mediendienste werden auch Video-On-Demand-Anbieter und
Video-Sharing-Plattformen in Pflicht und Verantwortung genommen“, ist
Bundesminister Gernot Blümel über die heute vom EU-Rat unter
österreichischem Vorsitz angenommene Richtlinie erfreut. „Dieser
Beschluss ist richtungsweisend zur Herstellung eines „level playing
field“, einer Wettbewerbsgleichheit für europäische
Medienproduzenten. Durch diese Richtlinie kommen wir einem
wettbewerbsrechtlichen Rahmen näher, mit dem sich das asymmetrische
Wettbewerbsumfeld verbessern wird“, so Blümel.

„Video-Sharing-Plattformen unterliegen zum ersten Mal auch Regeln,
die sicherstellen, dass Zuschauerinnen und Zuschauer sowie
insbesondere Minderjährige besser vor gewalttätigen oder schädlichen
Inhalten oder Hassreden geschützt werden“, so Medienminister Blümel
weiter. Darüber hinaus ziele die neue Richtlinie auch darauf ab, die
kulturelle Vielfalt zu erhöhen und europäische Inhalte zu fördern, in
dem eine Quote von mindestens 30 Prozent europäischer Inhalte von
allen audiovisuellen Mediendiensten erfüllt werden muss“, betont
Blümel.

„Seit der letzten Version der AVMD-Richtlinie im Jahr 2010 hat sich
der Markt für audiovisuelle Mediendienste erheblich und rasch
weiterentwickelt. Es ist daher richtig und wichtig, diesen
Entwicklungen Rechnung zu tragen“, so Medienminister Blümel.
Österreich werde an einer raschen Umsetzung der AVMD-Richtlinie und
weiterer europäischer Rechtsakte arbeiten, die derzeit noch
verhandelt werden. Insbesondere werde derzeit intensiv an der
Finalisierung der Urheberrechts-Richtlinie auf europäischer Ebene
gearbeitet.

Iris Müller-Guttenbrunn
Pressesprecherin des Bundesministers
Telefon: +43 1 53 115 – 202304
E-Mail: iris.mueller-guttenbrunn@bka.gv.at

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