
Täglich werden tausende Menschen mit Behinderung in Österreich durch Barrieren diskriminiert
Arbeiterkammer und freiraum-europa setzen sich für die Umsetzung der Barrierefreiheit ein
Graz (OTS) – Menschen mit Behinderung haben das Recht,
gleichberechtigt am Leben teilzuhaben. Seit 2016 müssen Produkte und
Dienstleistungen für alle Menschen gleichberechtigt zugänglich sein.
Die Realität ist, das für mindestens 1,3 Mio. Menschen mit
Behinderungen (15 % der österr. Bevölkerung) nach wie vor sehr viele
Gebäude, Wohnungen, Geschäfte, Arztpraxen, Lokale, öffentliche
Verkehrsmittel udgl. nicht zugänglich und nutzbar sind. Außerdem ist
Barrierefreiheit für ältere und pflegebedürftige Menschen, Pflege-
und Betreuungspersonal, Menschen mit Kinderwagen, nach Unfällen mit
temporären Beeinträchtigungen sowie schweren Lasten notwendig.
Ein Großteil der älter werdenden Bevölkerung möchte ihren
Lebensabend in ihrem gewohnten Wohnumfeld verbringen und nicht in
einem Heim. Auch der Umzug in eine andere Wohnung ist nicht zumutbar.
Wenn der Gesetzgeber nicht rasch dafür Sorge trägt, dass Wohnungen
grundsätzlich Barrierefrei gebaut werden oder zu mindestens eine
Anpassung des Wohnbereiches im Falle einer Behinderung möglich ist,
werden auch weiterhin Menschen gegen ihren Willen in Heime gedrängt,
die ein Vielfaches der häuslichen Pflege bzw. einer mobilen Betreuung
kosten.
Hürden bei der barrierefreien Gestaltung von Wohnungen sind z.B.
dass die Errichtung einer Rampe oder der Einbau eines Liftes die
Zustimmung der Eigentümergemeinschaft benötigt. Auch wenn es sich
dabei um eine Aufwertung der Liegenschaft handelt, kann die
Verweigerung der Zustimmung rechtlich nicht als verbotene
Diskriminierung beurteilt werden.
Aber auch in öffentlichen Gebäuden, Geschäften, Lokalen,
Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen, Tourismusbetrieben etc. und
bei öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es nach wie vor großen
Nachholbedarf.
Der Grund warum es immer noch viele Barrieren gibt liegt an
„zahnlosen“ Behindertengleichstellungs- und
Antidiskriminierungsgesetzen, zu unkonkreten Vorgaben und sich
widersprechenden Vorschriften auf Bundes- und Länderebene.
Argumentiert wird oft mit fehlenden finanziellen Mitteln.
Barrierefreiheit scheitert aber auch an Ignoranz und Unwissenheit.
Laut einer Studie kostet die barrierefreie Gestaltung im
Neubaubereich gleich viel wie die Bauendreinigung. Und auch im
Altbestand bringt sie mehr als sie kostet.
Zwtl.: Barrierefrei ist mehr als Rollstuhlgerecht
Viele Architekten, Planer sowie Verantwortliche im Bauwesen, in
Verwaltung und Politik haben beim Thema Barrierefreiheit automatisch
jemanden im Rollstuhl vor Augen. Anders kann es nicht erklärt werden,
warum sehr viele Bauwerke als barrierefrei bezeichnet werden und es
gar nicht sind. So wichtig Lifte, breite Türen, Stufenlose Wege und
Rampen für Menschen mit Gehbehinderungen sind, so notwendig sind für
die ca. 400.000 stark sehbehinderten Menschen in Österreich tastbare
Bodenleitsysteme, Schilder und kontrastreiche Treppen- und
Glasflächenmarkierungen, um eine selbstbestimmte bzw.
gleichberechtigte und sichere Orientierung zu ermöglichen. Ebenfalls
vergessen wird oft auf die ca. 500.000 schwerhörigen Menschen in
Österreich, die auf akustisch optimierte Räume, gut sichtbare
Informationen und Induktionsanlagen angewiesen sind.
Es können bereits kleine Maßnahmen wie größere Schriften,
zusätzliche Handläufe, kontrastreiche Gestaltung oder ein geschultes
Personal viel Bewirken und zur Sicherheit beitragen.
Auch der nachträgliche Einbau von tastbaren Bodenleitsystemen ist
problemlos möglich.
Zwtl.: Arbeiterkammer Steiermark als positives Beispiel
„Uns ist es wichtig, dass in allen Gebäuden der Arbeiterkammer
Steiermark die Serviceleistungen barrierefrei erreicht und in
Anspruch genommen werden können“, sagt Ing. Jürgen Grabner von der
AK-Bauplanung.
Zwtl.: Eröffnung freiraum-europa Bildungs- und Beratungszentrum
Steiermark
Neben Linz, Wien, Salzburg, Innsbruck und Rosenheim eröffnet nun
die Non-Profit-Organisation freiraum-europa ein Bildungs- und
Beratungszentrum für die Steiermark in 8054 Graz, Kärntnerstraße 392.
Geboten wird kostenfreie Information und Erstberatung,
Evaluierung, Fachberatung und Zertifizierung für Personen,
Unternehmen und Organisationen. Weiters werden Produkte für eine
barrierefreie Orientierung und Kommunikation entwickelt.
Die freiraum-europa Akademie schult jährlich viele
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben im kompetenten Umgang
mit Kunden, Mitarbeitern oder Patienten mit Behinderung, führt
Sensibilisierungsworkshops an Schulen durch, hält Vorträge und
erarbeitet Studien und Publikationen.
Die 2003 gegründete NGO freiraum-europa setzt sich als
Interessenvertretung für Design for All ein und vertritt 20.000
Vereinsmitglieder und 60 Organisationen in 28 Staaten.
Mit einem Notfallfonds unterstützt freiraum-europa jährlich
hunderte Kinder mit Behinderung bei der Finanzierung von Hilfsmitteln
und Therapien.
freiraum-europa führt das Spendegütesiegel der Kammer der
Wirtschaftstreuhänder und Spenden sind steuerlich absetzbar.
Zwtl.: Barrierefreiheit jetzt!
freiraum-europa Präsident Dietmar Janoschek setzt sich für einen
besseren Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderung ein.
„Wir fordern eine rasche Umsetzung der bereits längst vorgesehenen
Barrierefreiheit ein. Die Politik muss endlich die Verantwortung
übernehmen und die erforderlichen Rahmenbedingungen, der durch die
Demographie immer größer werdenden Gruppe von Menschen mit
Behinderung, zur Durchsetzung verhelfen.
Menschen aufgrund einer Behinderung den Zugang zum
gesellschaftlichen Leben oder zur eigenen Wohnung zu verweigern
widerspricht nicht nur dem Bundesbehindertengleichstellungs- und den
Antidiskriminierungsgesetzen, sondern auch der
UN-Behindertenkonvention und ist auch betriebswirtschaftlicher
Unsinn. Denn eine Rampe kostet beispielsweise etwa so viel wie ein
Monat im Pflegeheim.“
Wir fordern:
Behörden müssen die Barrierefreiheit streng kontrollieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit konsequent einfordern und Verstöße ahnden.
Gesetzliche Verankerung eines Durchsetzungs- bzw. Unterlassungsanspruches. Also nicht nur Schadensersatz sondern auch Anspruch auf die Beseitigung der Diskriminierung.
Deutliche Erhöhung des Schadensersatzanspruches bei Diskriminierungen.
Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz, damit Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit als technische Verbesserung der Bausubstanz gelten und als solche von der Eigentümergemeinschaft geduldet werden müssen.
Öffentliche Gelder wie die Wohnbauförderungsmittel, sollen nur mehr dann gewährt werden, wenn auch die Barrierefreiheit umgesetzt wird.
Die Vereinheitlichung der Gesetze wie der Bauordnung in den Bundesländern mit einheitlichen Standards für Barrierefreiheit gemäß der Ö-Normen B 1600 und V 2102 bis V 2105.
Auch die barrierefreie Nutzung von Produkten wie z.B.
elektronischen Geräten muss in die Behindertengleichstellungsgesetze integriert werden.
freiraum-europa
Präsident Dietmar Janoschek
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
für barrierefrei Bauen und Gestalten
Tel.: +43 699 14 13 23 45
janoschek@freiraum-europa.org
www.freiraum-europa.org
Kammer für Arbeiter und Angestellte
Ing. Jürgen Grabner
Tel.: +43 5 77990- 2243
juergen.grabner@akstmk.at
www.akstmk.at
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