
AK-Kärnten: 12-Stunden-Tag – Fragwürdiger Fall in Kärnten aufgetaucht
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Leidtragende des Husch-Pfusch-Gesetzes der Regierung
Klagenfurt (OTS) – AK-Präsident Günther Goach: „Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sind Leidtragende des Husch-Pfusch-Gesetzes der
Regierung“ – Arbeitnehmerin hätte in Arbeitsvertrag „freiwillig“ auf
Recht auf Freiwilligkeit verzichten sollen.
Das von der Bundesregierung in Kooperation mit Industrie und
Wirtschaft im Schnellverfahren durchgedrückte Arbeitszeitgesetz zeigt
nun auch in Kärnten seine negativen Auswirkungen. Im Bezirk Spittal
ist ein Fall von einer Arbeitnehmerin in der Gastronomie publik
geworden, die in ihrem Arbeitsvertrag erklären hätte sollen, dass sie
„freiwillig“ eine Tagesarbeitszeit von bis zu 12 Stunden zu leisten
bereit ist. „Die Regierung hat ein Husch-Pfusch-Gesetz fabriziert.
Die Leidtragenden sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, sagte
Kärntens AK-Präsident Günther Goach am Mittwoch.
In den vergangenen Tagen waren bereits in anderen Bundesländern
mehrere Dienstverträge mit fragwürdigem Inhalt zur Arbeitszeit
aufgetaucht. In dem nun in Kärnten vorliegenden Arbeitsvertrag heißt
es: „Der Arbeitnehmer erklärt seine ausdrückliche und freiwillige
Bereitschaft, bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes im Sinne
des § 7 Abs. 1 AZG (idF ab 01. 09. 2018) eine Tagesarbeitszeit von
bis zu 12 Stunden sowie eine Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden
leisten zu wollen“.
„Dieser Passus ist an Zynismus kaum zu überbieten. Die
Arbeitnehmerin soll freiwillig erklären, dass sie auf ihr Recht auf
Freiwilligkeit verzichtet. Das seit 1. September gültige Gesetz sieht
ein Ablehnungsrecht der Arbeitnehmer für die 11. und 12.
Arbeitsstunde vor. „Wir haben immer davor gewarnt, dass dieser Schuss
nach hinten losgeht. Unsere Warnungen wurden leider in den Wind
geschlagen. Die Rechnung dieser türkis-blauen Politik müssen nun die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezahlen“, so der AK-Präsident.
Goach fordert die Bundesregierung auf, endlich entsprechende
Verhandlungen aufzunehmen. „Die eklatanten Schwachstellen im Gesetz
müssen dringend ausgemerzt werden“, sagte der Präsident.
Arbeiterkammer Kärnten
Ferdinand Hafner
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f.hafner@akktn.at
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