
Arbeitszeitgesetz: ÖHV prüft rechtliche Schritte
12-Stunden-Dienste sind und müssen die Ausnahme bleiben.
Wien (OTS) – ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer weist die
pauschale Kritik der Arbeiterkammer an der Branche zurück:
„Arbeiterkammer-Präsidentin Anderl soll sich mit dem Lohnbüro
auseinandersetzen, das solche Verträge unter die Leute bringt, statt
eine ganze Branche pauschal anzupatzen“, wünscht sich Gratzer
konkrete Hilfeleistung statt billiger Stimmungsmache. Die ÖHV prüft
rechtliche Schritte: „Was hier geleistet wurde, wirft einen Schatten
auf alle Betriebe, die sich sehr um ihre Mitarbeiter bemühen. Das
lässt Anderl leider unter den Tisch fallen.“
Zwtl.: 12-Stunden-Dienste nur in Ausnahmefällen
Gratzer stellt klar, dass pauschale Vorab-Zustimmungen zu
12-Stunden-Diensten und 60-Stunden-Wochen wie in den kritisierten
Musterverträgen rechtsunwirksam sind und keine Basis für
Arbeitsverhältnisse: „Die Hoteliers haben sich auf das Lohnbüro
verlassen. Dabei ist die Bereitschaft im Einzelfall zu klären“, hält
Gratzer fest. 12-Stunden-Dienste waren bisher möglich und mit der
Gewerkschaft kollektivvertraglich vereinbart und sollen es auch
bleiben: „So wie bisher, in Ausnahmefällen“, betont Gratzer.
Zwtl.: Planbarkeit für alle Beteiligten wünschenswert
Laut Kollektivvertrag müssen Arbeitgeber Dienstpläne und damit
auch 12-Stunden-Dienste eine Woche im Voraus bekanntgeben. „Wie eine
Zustimmung zur 11. und 12. Stunde aussehen muss, damit sie
verbindlich ist, weiß aber niemand“, wünscht sich Gratzer die sonst
von der Gewerkschaft immer lautstark geforderte Planbarkeit.
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Martin Stanits
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