
EU-Kommission will mehr Mittel für Sicherheit mobilisieren
Planbarkeit der Maßnahmen für EU-Ausschuss des Bundesrats unklar
Wien (PK) – Als Schutz vor den zuletzt zugenommenen
Sicherheitsbedrohungen plant die Europäische Kommission, im kommenden
Finanzrahmen das Budget im Fonds für innere Sicherheit zu erhöhen.
Ihrem Verordnungsvorschlag zufolge soll der Fonds zwischen 2021 und
2027 über 2,5 Mrd. € verfügen, bislang war es 1 Mrd. €. Mit den
aufgestockten Mitteln will die EU ihre Mitgliedstaaten künftig beim
Vorgehen gegen neue Formen der organisierten Kriminalität,
Cyberkriminalität und Terror besser unterstützen, wobei die
Zusammenarbeit der jeweiligen nationalen Polizei- und Justizbehörden
verstärkt werden soll. Auch EU-Agenturen wie Europol würden stärker
einbezogen.
Der Vorschlag wurde heute im EU-Ausschuss des Bundesrats
grundsätzlich befürwortet, da Terrorismus und schwere Kriminalität
nicht vor Landesgrenzen Halt machen und kein Mitgliedsland die damit
verbundenen Herausforderungen alleine bewältigen könne. Etwas
kritisch sah man jedoch die mangelnde Planungssicherheit bei der
Mittelverteilung, insbesondere angesprochen von Bundesrat Georg
Schuster (F/W). Denn die für die Fondsperiode zur Verfügung stehenden
Mittel werden nur teilweise zugesichert bzw. ausgeschüttet, die
Verteilung der restlichen Mittel hängt von Umständen ab, die schwer
planbar sind. Man müsse daher auf nationale Mittel zugreifen, wodurch
der Erfolg beeinträchtigt werden könnte, hieß es dazu auch aus dem
Innenministerium. Schuster hinterfragte auch die Kürzung der
Kofinanzierung von 90% auf 75% aus dem Fonds und erwartet sich
aufgrund der neuen Dachverordnung einen administrativen Mehraufwand –
eine Auffassung, die ebenfalls seitens des Innenressorts geteilt
wird.
Fonds soll nationale Sofortmaßnahmen ermöglichen
In ihrem Legislativvorschlag unterstreicht die EU-Kommission,
notwendig sei eine flexiblere Verwaltung des künftigen Fonds für
innere Sicherheit im Vergleich zum aktuellen
Programmplanungszeitraum. Ein Teil der Mittel – 1 Mrd. € – würde nach
thematischen Gesichtspunkten verwaltet (thematische Fazilität),
sodass die EU-Länder mit Soforthilfen unmittelbar auf
Sicherheitsbedrohungen reagieren können. Kritisch werde die alleinige
Entscheidungsautorität der EU-Kommission in dieser Frage gesehen,
betonte man seitens des Ministeriums gegenüber Bundesrat Stefan
Schennach (S/W).
5 Mio. € würde jeder Mitgliedstaat als Anfangsfinanzierung erhalten,
für die langfristige Finanzierung nationaler Sicherheitsprogramme
will Brüssel insgesamt 1,5 Mrd.€ beisteuern, wobei sich die
Mittelverteilung aus dem jeweiligen Bruttoinlandsprodukt, der
Bevölkerungsgroße und der Größe eines Landes ergibt.
Übergeordnetes Ziel des Fonds ist laut Kommissionsentwurf, die
grenzübergreifende Zusammenarbeit sowie der Informationsaustausch
zwischen Behörden, Zivilgesellschaft und privaten Partnern zu
fördern. Die Interoperabilität der verschiedenen
EU-Informationssysteme im Bereich Sicherheit sei zu ermöglichen, um
das Grenzmanagement und die Migrationssteuerung wirksamer und
effizienter zu gestalten und gemeinsame operative Maßnahmen zu
erleichtern. Weiters will die EU Unterstützung bereitstellen für
Schulungsmaßnahmen der Behörden, den Bau wichtiger
sicherheitsrelevanter Einrichtungen, die Erfassung und Verarbeitung
von Fluggastdatensätzen im Einklang mit bestehendem EU-Recht und die
Anschaffung der erforderlichen technischen Ausrüstung.
Den EU-Agenturen für Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Strafverfolgung (Europol), für die Aus- und Fortbildung auf dem
Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) und der Europäischen
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) gesteht die
Kommission eine wichtigere koordinierende und unterstützende Rolle im
Sicherheitsbereich zu. Verstärkte Kooperation strebt Brüssel auch mit
Drittstaaten an, wenn es um den Kampf gegen Terror und schwere
organisierte Kriminalität geht, sowie bei Maßnahmen gegen
Radikalisierung, Korruption, Menschenhandel und
Schlepperkriminalität. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats)
rei/jan
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