Tourismus weist haltlose Unterstellungen der AK zurück

Von „massenhaften Fällen“ im Zusammenhang mit der Flexibilisierung der Arbeits-zeit könne keine Rede sein, stellt Hotelleriesprecher Moerisch klar.

Klagenfurt (OTS) – Als haltlose Unterstellungen bezeichnet heute der
Obmann der Fachgruppe Hotellerie der Kärntner Wirtschaftskammer, der
Unternehmer Sigismund E. Moerisch, die Kritik der Arbeiterkammer,
wonach es „massenhaft“ zu Verstößen gegen die gesetzlich vorgesehene
Freiwilligkeit bei der Leistung von Überstunden komme. Er halte es
für unverantwortlich seitens der Arbeitnehmervertretung, eine ganze
Branche in Verruf zu bringen, die ohnehin mit großen Herausforderung
bei der Suche nach geeigneten Mitarbeiterin-nen und Mitarbeitern zu
kämpfen habe, unterstrich Moerisch: „Mit dieser pauschalen Panikmache
ist niemandem gedient. Die Wirtschaftskammer nimmt aber die
aufgetauchten Einzelfälle ernst und wird ihre Mitgliedsbetriebe
nochmals gezielt über die gesetzlichen Neuerungen informieren.“

Wie Moerisch betonte, bekenne sich der Tourismus als bedeutender
Arbeitgeber in Kärnten selbstverständlich klar zur Einhaltung des
Arbeitszeitgesetzes und der Freiwilligkeit bei der
Überstundenleistung: „Wir distanzieren uns eindeutig von
Formulierungen in Dienstverträgen, die – in welcher Form auch immer –
auf eine Einschränkung des gesetzlichen Ablehnungs- bzw. Wahlrechtes
der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters abzielen.“ Über Initiative
der Fachverbände von Gastronomie und Hotellerie werde ein großes
Steuerberatungsunternehmen die in diesem Zusammenhang
missverständliche Formulierung ab sofort in seinen oft verwendeten
Dienstvertragsmustern nicht mehr verwenden, kündigte Moerisch an.

Darüber hinaus werde die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft ihre
Betriebe speziell über diese sensible Thematik informieren. Moerisch:
„Motivierte Mitarbeiter sind speziell in unserem Beruf eine
Voraussetzung für zufriedene Gäste. Wenn der eine oder andere Betrieb
noch Anpassungsbedarf an die neue gesetzliche Regelung hat, werden
wir da-zu gerne und umfassend beraten.“ Diese Informationsoffensive
reicht von ausführlichen Berichten über die gesetzeskonforme
Anwendung der 12-Stunden-Regelung in den Kammermedien über
Sonder-Newsletter für alle Gastronomie- und Hotelleriebetriebe und
die Übermittlung entsprechender Infoblätter bis hin zu einem
Arbeitsvertrag-Check und gezielter Kollektivvertragsberatung durch
das Servicezentrum und die Tourismussparte der Wirtschaftskammer.

Wirtschaftskammer Kärnten
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Wolfgang Kuttnig, MAS
T 05 90 904 – 600
E wolfgang.kuttnig@wkk.or.at
W wko.at/ktn/tourismus

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

This website stores cookies on your computer. These cookies are used to provide a more personalized experience and to track your whereabouts around our website in compliance with the European General Data Protection Regulation. If you decide to to opt-out of any future tracking, a cookie will be setup in your browser to remember this choice for one year.

Accept or Deny