AK: Genau Rechnen beim Energieanbieter-Wechsel!

Einmalrabatte von bis zu 90 Prozent im ersten Jahr können bei manchen KonsumentInnen zu bösen Überraschungen im zweiten Jahr führen.

Wien (OTS) – Die Bereitschaft, den Energieanbieter zu wechseln, ist
unter den ÖsterreicherInnen groß: Mehr als 252.000 Haushalte und
Unternehmen suchten sich in den ersten neun Monaten 2018 einen neuen
Strom- und Gaslieferanten, so die neuen Zahlen der E-Control.
Allerdings ist beim Wechseln genaues Rechnen wichtig. „Die
Konsumenten-Innen sollten sich nicht von Einmalrabatten von bis zu 90
Prozent im ersten Jahr täuschen lassen“, sagt AK Energieexperte Josef
Thoman. „Das könnte im zweiten Jahr – wenn es keinen Rabatt mehr gibt
– zu bösen Überraschungen bei der Jahresabrechnung führen.“

Die höchsten Rabatte werden häufig nur bei einem bestimmten
Energieverbrauch gewährt. Besonders hoch sind sie meist bei
Verbrauchswerten, die für Vergleichszwecke verwendet werden. So sind
die Rabatte bei einem Verbrauch von 3.500 kWh in der Regel am
höchsten. Stellt sich bei der Jahresabrechnung im Nachhinein heraus,
dass weniger oder mehr Strom bzw. Gas verbraucht wurde, sinkt der
Rabatt zum Teil erheblich.

Außerdem zahlen Haushalte im zweiten Jahr nach Vertragsabschluss
häufig höhere Energiepreise als noch vor dem Wechsel des Strom- bzw.
Gasanbieters: Bei einem 5-Jahres-Vergleich (unter der Annahme eines
Verbrauchs von 3.500 kWh) kann ein Haushalt dadurch mit bis zu 30
Prozent höheren Stromkosten als bei dem bisherigen Anbieter
konfrontiert sein.

AK Tipps:
+ Vergleichen Sie die Preise mit dem Strom- und Gaspreisrechner.
+ Achten Sie bei einem möglichen Tarif- bzw. Anbieterwechsel auf
befristete Rabatte, automatische Preisanpassungen und
Bindungsfristen.
+ Achtung: Die meisten Strom- und Gasanbieter gewähren hohe
Preisrabatte, die nur im ersten Jahr gültig sind. Das kann dazu
führen, dass Sie im zweiten Jahr nach Vertragsabschluss mit deutlich
höheren Kosten konfrontiert sind. Vergleichen Sie daher die Prei-se
über mehrere Jahre!
+ In Vergleichstools wie dem Tarifkalkulator der E-Control werden
in der Grundeinstellung stets Wechselrabatte berücksichtigt, daher
sollte man das erste Ergebnis hinterfragen und mehrjährige Vergleiche
anstellen.
+ Haushalte die GIS befreit sind, haben Anspruch auf eine
Deckelung der Ökostrom-Förderkosten (max. 20 Euro pro Jahr). Anträge
sind beim Gebühren Info Service (GIS) zu stellen.

Arbeiterkammer Wien
Miriam Koch
+43 1 50165 – 12893
miriam.koch@akwien.at
wien.arbeiterkammer.at

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