
Bundesrat – Grossmann: Indexierung der Familienbeihilfe setzt Pflegesektor unter Druck
Regierung treibt Österreich sehenden Auges in EU-Vertragsverletzungsverfahren
Wien (OTS/SK) – Mit der Indexierung der Familienbeihilfe sollen die
Leistungen für im Ausland lebende Kinder zukünftig an die Kaufkraft
im jeweiligen Land angepasst werden. „Menschen; die dasselbe in das
Sozialsystem einzahlen sollen auch dieselben Leistungen bekommen“,
kritisiert Bundesrätin Elisabeth Grossmann die Regierungsvorlage. Und
weiter: „Mit dieser Gesetzesänderung werden vor allem wichtige
Fachkräfte aus unseren Nachbarländern getroffen.“ Gerade im
Pflegesektor könne dies zu Engpässen führen, da es hier nicht genug
österreichische Arbeitskräfte gebe. Man riskiere die Abwanderung von
Pflegekräften, die ohnehin meist schlecht bezahlt und oft auf die
Familienbeihilfe angewiesen seien. ****
Die Ungleichbehandlung von ArbeitnehmerInnen sei nicht nur politisch
und moralisch zu hinterfragen, sondern könne auch rechtliche Folgen
haben: „Die Regierungsparteien nehmen sehenden Auges ein teures
EU-Vertragsverletzungsverfahren in Kauf. Zahlreiche EU-Bestimmungen
werden bewusst ignoriert, um politisches Kleingeld zu wechseln“, so
Grossmann. So heißt es in einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2004:
Geldleistungen dürfen nicht gekürzt werden, weil Berechtigte oder
Familienangehörige in einem anderen Mitgliedsstaat wohnen. Im Artikel
18 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist das
Verbot jeglicher Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit
festgeschrieben, um nur zwei Beispiele zu nennen. Auch der
Verwaltungsaufwand und die damit einhergehenden Kosten seien noch
nicht abzuschätzen, betont Grossmann. Das alles werde in Kauf
genommen, um Neid und Emotionen zu schüren. (Schluss) ew
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