
SPÖ stellt im Bundesrat Einspruchsantrag gegen Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes
Günther Novak: Schikane gegen NGOs – Wunschliste der Wirtschaft wird umgesetzt
Wien (OTS/SK) – „Mit der Änderung des
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes werden Konzerninteressen über
den Umweltschutz und die Interessen der BürgerInnen gestellt“,
begründet der Kärntner Bundesrat Günther Novak heute, Donnerstag, den
von der SPÖ eingebrachten Einspruchsantrag. Maßnahmen zur
Beschleunigung von Verwaltungsverfahren seien grundsätzlich zu
begrüßen, doch in der jetzigen Vorlage sei das nur ein Vorwand. Die
Ergebnisse des Umweltverträglichkeitsprüfungs(UVP)-Berichts 2018
würden ignoriert, um die Wunschliste von WKO, Landwirtschaftskammer
und Industriellenvereinigung umzusetzen. Zukünftig sollen zu
UVP-Verfahren nur mehr NGOs zugelassen werden, die mehr als 100
Mitglieder nachweisen können. Für Novak eine Schikane: Viele NGOs
seien nicht als Mitgliederorganisationen aufgestellt, ein großer Teil
der jetzt anerkannten Umwelt-NGOs verliere dadurch den Zugang zu
UVP-Verfahren, was die friedensstiftende Wirkung dieser Verfahren
gefährde. Es sei zu befürchten, dass es zu konfliktreicheren
Verfahren und somit längerer Verfahrensdauer kommen werde. ****
„Auch die Einführung eines sogenannten Standortanwaltes, der das
‚öffentliche Interesse‘ an den jeweiligen Projekten mit unterstützen
soll, ist dem massiven Wunsch der Wirtschaftsinteressen geschuldet
und sicher kein Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung“, kritisiert
Novak. Und weiter: „Es gibt sicher Optimierungsmöglichkeiten in der
Verfahrensabwicklung selbst, ohne dass dabei Umweltstandards geopfert
werden müssen, wie es mit den derzeit geforderten Maßnahmen zu
befürchten ist. Die Einführung von Hürden für die Teilnahme
anerkannter Umweltorganisationen ist ein allzu durchsichtiges
Manöver, um Umweltbedenken von Verfahren auszuschließen und der
Wirtschaftslobby entgegenzukommen.“ (Schluss) ew
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