
AK: Ärztegesetz-Novelle verursacht große Unsicherheit bei PatientInnen und Gesundheitsberufen
Wien (OTS) – Die geplante Novellierung des Ärztegesetzes schafft
große Rechtsunsicherheit. Problematisch ist dabei die Erweiterung des
ärztlichen Vorbehaltsbereichs (Alleinzuständigkeit) um komplementär-
und alternativmedizinische Heilverfahren. Denn was darunter konkret
zu verstehen ist, beantwortet der Gesetzesvorschlag nicht, kritisiert
Silvia Rosoli, Leiterin der Abteilung Gesundheitsberuferecht und
Pflegpolitik in der AK. Klar ist vor allem nicht, ob diese
Erweiterung die Zuständigkeiten anderer Gesundheitsberufe
einschränkt. Bereits jetzt mögliche eigenständige Anwendungen,
ausgeübt von anderen Gesundheitsberufen, werden durch eine mögliche
Monopolstellung der MedizinerInnen massiv in Frage gestellt. Das
könnte beispielsweise die Osteopathie betreffen. Klarstellungen sind
daher unerlässlich, sonst sollte diese missverständliche unklare
Formulierung zurückgezogen werden. Im Übrigen kann diese Regelung den
Ärztemangel verschärfen. Die Ärzte in Österreich üben im
internationalen Vergleich zu viele Tätigkeiten aus, die in anderen
Ländern von anderen Gesundheitsberufen eigenständig erbracht werden
können.
Dürfen KrankenpflegerInnen zukünftig Bachblüten ohne ärztliche
Anordnung verabreichen oder aromatherapeutische Anwendungen zum
Einsatz bringen, ohne vorher den Arzt gefragt zu haben? Oder muss vor
einer osteopathischen Behandlung nun eine Zuweisung von der Ärztin
geholt werden? Was heute unbürokratisch möglich ist, scheint durch
die Novelle vielfach nicht mehr gestattet zu sein und schränkt die
Erwerbsmöglichkeit bestimmter Gesundheitsberufe und die
Entscheidungsfreiheit von PatientInnen massiv ein. Zusätzlicher
bürokratischer Aufwand und große Rechtsunsicherheit sind zu
befürchten.
Arbeiterkammer Wien
Thomas Angerer
+43-1 501 65-12578
thomas.angerer@akwien.at
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