Gebäudereiniger: Faktencheck zu Österreichs „sauberster“ Branche

„Tag der Putzfrau“: Profis sind Reinigungstechniker und nicht „Putzfrauen“ – massive Investitionen der Branche in die Aus- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen

Wien (OTS) – Anlässlich des gestrigen „Tages der Putzfrau“ vom 8.
November gilt es für die Branche auf einige wesentliche Fakten
hinzuweisen:

Für qualifizierte Reinigungstechniker/Kräfte ist der Ausdruck
„Putzfrau“ nicht mehr adäquat, viel zu umfangreich und vielfältig ist
der Tätigkeitsbereich, auch arbeiten ca. 30 Prozent Männer in der
Reinigungsbranche.

Die Gebäudereinigerbranche ist die Integrationsbranche für
Personen aus über 30 Nationen, auch von gering qualifizierten.
Derzeit werden ca. 55.000 Personen in der Branche beschäftigt, laut
einer KMU Austria Studie aus dem Jahr 2016 liegt die Teilzeitquote
bei 61 Prozent. Der Anteil der Arbeitnehmer mit ausländischer
Staatsbürgerschaft beträgt 62 Prozent, der Frauenanteil 71 Prozent,
der Umsatz der Branche betrug zuletzt ca. € 1,8 Milliarden.

Zwtl.: Mindestlohn bereits mit 1.1.2018 umgesetzt

In Hinblick auf das Lohnniveau der Gebäudereinigerbranche wurde
mit Wirksamkeit vom 01.01.2018 die Mindestlohnforderung von €
1.500,00 in der niedrigsten Lohngruppe bei Vollzeitbeschäftigung
umgesetzt. In Lohngruppe 6 (ungelernte Arbeiter) beträgt der
Stundenlohn derzeit 8,68 Euro pro Stunde, was eine Jahresgehaltssumme
€ 21.047,26 (14 Gehälter) ergibt (12 Monatsäquivalente in Höhe von €
1.753,93). In Lohngruppe 1 (Facharbeiter) beläuft sich der
Stundenlohn auf 10,60 Euro, was eine Jahresgehaltssumme von 25.702,88
Euro ergibt (14 Gehälter), bei 12 Monatsäquivalenten ergibt dies
2.141,90 Euro.

In den vergangenen Jahren wurden von der Branche massive
Anstrengungen unternommen, die Ausbildung aufzuwerten, der Lehrberuf
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung wurde durch den Lehrberuf
Reinigungstechnik ersetzt. Hier wurde der Lehrberuf modernisiert und
die Lehrzeit von 2,5 auf 3 Jahre verlängert. Als eine der ersten
Brachen wurde ein Qualitätsleitfaden für die Lehre entwickelt.
Weiters wurden Ausbildungsunterlagen für den neuen Lehrberuf
Reinigungstechniker erstellt. Für die Meisterausbildung wurde das
Handbuch (750 Seiten) entwickelt welches mittlerweile in der vierten
Auflage aufliegt und erstmalig auch alle branchenrelevanten Normen
enthält. Zur Zeit laufen die Arbeiten am Qualitätshandbuch NQR der
Meisterprüfung, erstmals wurde auch ein Branchenleitfaden
Arbeitssicherheit erstellt. Die Gebäudereiniger haben 2018 als erste
Branche eine Branchensprach-APP entwickelt und den Mitgliedern und
Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung gestellt um den Spracherwerb zu
fördern – 18 Sprachen stehen zur Verfügung.

Unter dem Stichwort faire Arbeitsbedingungen wurde die ÖNORM D2050
Reinigungsleistung geschaffen, welche die maximale Arbeitsbelastung
der Mitarbeiter pro Stunde festlegt, diese wurde durch Aufnahme in
den KV verbindlich gemacht. Auch ist es gelungen das
Bestbieterprinzip für Reinigungsleistungen im Bundesvergaberecht zu
verankern.

„Neben all unseren fachlichen Bemühungen setzen wir verstärkt auf
Öffentlichkeitsarbeit um die Vielfalt des Leistungsspektrums von
Hygiene bis Werterhalt der Branche ins Bewusstsein der Bevölkerung zu
rücken“ so BZO KR Gerhard Komarek. (PWK761/Us)

Bundesinnung Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
Mag. Wolfgang Muth
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