Physiotherapeuten kritisieren Ärztegesetznovelle

Änderung widerspricht bestehender Judikatur

Wien (OTS) – Die geplanten Änderungen im Ärztegesetz sind für Physio
Austria, den Bundesverband der Physiotherapeuten Österreichs, nicht
nachvollziehbar. Bereits jetzt sind komplementär- und
alternativmedizinische Heilverfahren vom ärztlichen Vorbehalt
erfasst, wenn für deren Anwendung das typischerweise durch ein
Medizinstudium vermittelte Wissen erforderlich ist. Als Anlassfall
für die geplante Gesetzesänderung wird ein aktuelles Erkenntnis des
VwGH herangezogen, das mit der Verurteilung eines sogenannten Wunder-
bzw. Geistheilers in Zusammenhang steht. Der vorliegende Entwurf
erstaunt, zumal es bereits bestehende Judikatur zum Thema gibt.

„Physio Austria plädiert für eine konsequente Strafverfolgung
durch die zuständigen Behörden auf der Grundlage bereits bestehender
berufsrechtlicher Regelungen, damit selb sternannte Heiler bzw.
Angehörige gesundheitsnaher Gewerbe im Sinne der Patientensicherheit
ihre bereits heute unzulässigen Tätigkeiten einstellen“, betont
Constance Schlegl, Präsidentin von Physio Austria. Die bisher
bestehenden berufsrechtlichen Regelungen dienen ausreichend dem
Patientenschutz, sofern deren Einhaltung von den zuständigen
Verwaltungsbehörden tatsächlich kontrolliert wird. Es gibt aus Sicht
von Physio Austria nicht zu wenige rechtliche Regelungen, sondern zu
wenig staatliche Kontrolle durch die Verwaltungsbehörden, welche
sicherstellen, dass diese Regelungen eingehalten werden.

Die geplante Novelle des Ärztegesetztes konterkariert zudem das
Deregulierungsbestreben der Bundesregierung, siehe Regierungsprogramm
(u.a. Seite 21/182). Die geplante Änderung sowie die angeblich
geplante Positivliste von komplementär- und alternativmedizinischen
Heilverfahren würden zu mehr Interpretationsproblemen und
Rechtsunsicherheit führen.

Sollten komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren
trotz der Einwände in das Ärztegesetz aufgenommen werden, ist dies im
MTD-Gesetz entsprechend zu berücksichtigen. Dies ist für eine gleiche
Behandlung der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe, in diesem
Fall der Physiotherapeuten, zwingend erforderlich. Andernfalls könnte
das Ärztegesetz dahingehend interpretiert werden, dass komplementär-
und alternativmedizinische Heilverfahren Ärztinnen und Ärzten absolut
vorbehalten wären. Das käme einer massiven Schlechterstellung
gegenüber der derzeitigen Rechtslage gleich und widerspräche dem Ziel
des Regierungsprogramms, die gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe
zu attraktivieren, siehe Regierungsprogramm Seite 113/182.

Die umfassende Stellungnahme von Physio Austria finden Sie hier:
[https://www.ots.at/redirect/physioaustria1]
(https://www.ots.at/redirect/physioaustria1)

Im Zuge der Diskussionen ist auch aufgefallen, dass die
Osteopathie medial immer wieder fälschlicherweise als eigener Beruf
dargestellt und als Beispiel eines betroffenen „Gesundheitsberufs“
benannt wird. Tatsache ist, dass die Osteopathie ohnedies bereits
rechtmäßig von Ärzten und Physiotherapeuten ausgeübt werden darf.

Physio Austria ist der Berufsverband der Physiotherapeuten
Österreichs und als Organisation seit fast 60 Jahren in Österreich
etabliert. Er vertritt auf Basis der freiwilligen Mitgliedschaft die
Belange der Physiotherapie und die Interessen aller Physiotherapeuten
Österreichs und engagiert sich für eine verstärkte Versorgung durch
freiberufliche Physiotherapeuten. Der Beruf des Physiotherapeuten ist
im Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste
(MTD-Gesetz) geregelt.

Julia Stering, Öffentlichkeitsarbeit Physio Austria, julia.stering@physioaustria.at
01/ 587 99 51 DW 610
0699/158 799 75
www.physioaustria.at

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