
Schramböck: Stärkung der Datenwirtschaft schafft Wachstum und Jobs
Auflösung der Daten-Lokalisierung beschlossen – Dossier schafft die Basis für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der europäischen Datenwirtschaft
Wien (OTS/BMWFW) – „Veränderte Spielregeln in der digitalen
Wirtschaft erfordern auch die Anpassung der Rahmenbedingungen. Als
Digitalministerin freue ich mich, dass wir heute den Abschluss eines
wichtigen Dossiers für den digitalen Binnenmarkt präsentieren können.
Denn Daten sind der Rohstoff der Zukunft und die Grundlage für
innovative Geschäftsmodelle. Unter dem Titel „free flow of
non-personalised data“ haben wir heute die Auflösung der
Daten-Lokalisierung beschlossen“, erklärte Digitalisierungsministerin
Margarete Schramböck anlässlich der heutigen Präsentation. Ziel der
Verordnung ist die Beseitigung ungerechtfertigter
Lokalisierungsbeschränkungen von nicht-personenbezogenen Daten in den
EU-Mitgliedstaaten.
Für die aufstrebende Datenwirtschaft Europas wurde mit der Aufhebung
der Datenlokalisierungsbeschränkungen das größte Hemmnis beseitigt.
Derzeitige Prognosen gehen davon aus, dass die europäische
Datenwirtschaft dadurch ihr volles Potential entfalten kann und bis
2020 bis zu 730 Milliarden Euro pro Jahr erwirtschaften wird. Das
entspricht einer Verdoppelung auf rund vier Prozent des EU-BIPs.
Gleichzeitig werden in diesem Zeitraum über 10,4 Millionen
Beschäftigte in 360.000 Betrieben in der Datenwirtschaft tätig sein.
„Für Unternehmen ist diese Aufhebung von enormer Bedeutung. Dieser
Beschluss ist der Schlüssel zu mehr Wachstum, mehr Flexibilität für
unsere Unternehmen und mehr Arbeitsplätzen in Zukunftsberufen“, so
Schramböck weiter.
Auch im täglichen Geschäft der Unternehmen bringt die Verordnung
entscheidende Vorteile. So profitieren Unternehmen direkt durch
Kostensenkungen und ein größeres Angebot von Datendiensten, wie etwa
Cloud Lösungen. Durch die Aufhebung der Lokalisierungsbeschränkungen
ist es jetzt außerdem möglich, jeden Cloud Anbieter zu wählen, ohne
Gefahr zu laufen, gesetzliche Bestimmungen zu verletzen. Bislang war
die Rechtslage verworren. „Unternehmen in Österreich und der EU
können damit unter anderem Cloud-Dienste in jedem Mitgliedstaat
nutzen, die kostengünstigsten Standorte für IT-Ressourcen wählen oder
die Daten zurück in eigene IT-Systeme übertragen. Dadurch kann auch
eine Dopplung von Daten an mehreren Standorten vermieden werden“, so
die Ministerin abschließend.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Felix Lamezan-Salins, B.A.
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