Verbraucherschutzverein/Kolba: Ansprüche gegen VW noch nicht verjährt

Reges Interesse an Musterfeststellungsklage gegen VW auch in Südtirol

Wien (OTS) – Ab Mitte November werden sich geschädigte
VW-Audi-SEAT-Skoda Käufer der Musterfeststellungsklage des vzbv gegen
VW in Deutschland anschließen können.

“Ich habe mit dem Bundesamt für Justiz nochmals abgeklärt, dass und
wie sich ausländische Geschädigte der Klage in Deutschland
anschließen können,” sagt Peter Kolba, Obmann des
Verbraucherschutzvereines (VSV). “Wir unterstützen nunmehr auch
Autokäufer in Südtirol, soweit
sie deutsch sprechen.”

Die häufigste Frage: Sind Schadenersatzansprüche nicht bereits jetzt
verjährt?

In den Staaten gelten verschiedene Regelungen zur Verjährung:
• Die Verjährungsfrist in Österreich und Deutschland beträgt drei
Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
• Die Frist endet in Österreich exakt nach drei Jahren. In
Deutschland gilt die “Jahresendverjährung” – die Frist endet am
31.12. nach drei Jahren des Jahres, in dem die Frist begonnen hat.
• In Italien dauert die Verjährungsfrist fünf Jahre.

“Die Verbraucherorganisationen gingen auf Nummer sicher und zählten
die Frist ab 18.9.2015, dem Tag der Bekanntmachung der schweren
Vorwürfe der amerikanischen Umweltbehörde gegen VW. Doch diese
Nachricht für die USA löst die Verjährung mit Blick auf die
Rechtsprechung in Österreich noch kaum aus,” stellt Kolba klar. “Erst
bei der konkreten Einladung zum Software-Update konnten Kunden
erkennen, dass auch ihr Fahrzeug betroffen war. Das war aber erst
2016 oder später der Fall.“

Die Forderungen von deutschen (Jahresendverjährung) und italienischen
Geschädigten (fünf Jahre) sind sicher nicht verjährt. Die Forderungen
der österreichischen Geschädigten ebenfalls kaum, denn zum einen
begann die Frist erst mit der Einladung zum Software-Update oder
später, zum anderen beträgt in Österreich die Verjährungsfrist für
schweren gewerbsmäßigen Betrug sogar 30 Jahre.

“Der Verbraucherschutzverein hilft seinen Mitgliedern insbesondere
dabei, auch das Vorbringen zur Verjährung rechtssicher zu gestalten,“
verspricht Kolba. “Für 30 Euro jährlichen Mitgliedsbeitrag ist man
dabei. Das Angebot haben bereits rund 600 Personen angenommen. Wir
sammeln weiter.“

Service: Teilnahme an VW-Aktion des VSV:
1. Beitritt als aoMitglied zum VSV über
[www.verbraucherschutzverein.at/Mitgliedschaft]
(http://www.verbraucherschutzverein.at/Mitgliedschaft)
2. Eingabe der Fahrzeugdaten über [www.klagen-ohne-risiko.at]
(http://www.klagen-ohne-risiko.at)

Dr. Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines
Tel.: +43 660 2002437

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