Wien ad Pflegeregress: 340 Millionen sind lediglich „Vorauszahlung“ und kein Deckel

Klarstellung des Landes Wiens zur gestrigen LandesfinanzreferentInnenkonferenz (LFRK)

Wien (OTS) – Als Bundesland, das von der Abschaffung des
Pflegeregresses signifikant betroffen ist, möchte das Land Wien
folgendes klarstellen: Die von der Bundesregierung angebotenen 340
Millionen Euro für 2018 sind keinesfalls als Deckel zu verstehen,
sondern ausschließlich als „Akontierung“ (Vorauszahlung). Die
gestrige LFRK hat die Beschlüsse der Landeshauptleute-Konferenz vom
Mai 2018 erneut bestätigt. Nach wie vor sind die tatsächlich
anfallenden Kosten zur Gänze von der Bundesregierung zu refundieren.

Bereits im Mai 2018 hieß es in der LH-Konferenz wörtlich:

„Für das Jahr 2018 ersetzt der Bund den Ländern die durch die
Abschaffung des Pflegeregresses entstehenden Einnahmenausfälle,
Kosten für Menschen mit Behinderung und Entfall der Selbstzahler
gemäß Endabrechnung der tatsächlichen Kosten pro Bundesland, wobei
derzeit von einem Höchstbetrag von € 340 Mio. ausgegangen wird. Ab
2019 wird auf den tatsächlich für 2018 ermittelten Kosten
(Mindereinnahmen und Mehrausgaben) als Grundlage für die weitere
Abgeltung aufgesetzt.“

Im Einklang damit der Beschluss der LFRK-Konferenz vom 09. November
2018:

1. Ein Höchstbetrag von EUR 340 Mio. entspricht nicht der politischen
Vereinbarung vom 18. Mai 2018; vereinbarungsgemäß sind die
tatsächlichen finanziellen Auswirkungen abzugelten.
2. Der Betrag von EUR 340 Mio. wird ausschließlich als Akontierung
für das Jahr 2018 im Jahr 2018 in der vorgesehenen Form akzeptiert.
Der vorläufige Verteilungsschlüssel und die in Aussicht genommenen
Akontierungszahlungen sind für einige Länder auf Grund von einseitig
vom Bund vorgenommenen Kürzungen nicht nachvollziehbar.
3. Wesentliche Parameter haben sich auf Grund der Entscheidung des
VfGH vom 10.10.2018 (E 299/2018) verändert und führen zu zusätzlichen
nachteiligen finanziellen Auswirkungen, die auch schon bei der
Endabrechnung 2018 abzugelten sind.
4. Ab 2019 muss sodann auf den tatsächlich ermittelten finanziellen
Auswirkungen (Mindereinnahmen und Mehrausgaben) als Grundlage für die
weitere Abgeltung aufgesetzt werden.
5. Die Abgeltung der den Gemeinden tatsächlich entstandenen
zusätzlichen finanziellen Auswirkungen hat durch den Bund zu
erfolgen.

Mario Dujaković
Mediensprecher Stadtrat Peter Hanke
Tel.: +43 1 4000 – 81218
E-Mail: mario.dujakovic@wien.gv.at

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