Firma bewilligte Urlaubstag, meldete Arbeiter aber dann einfach ab, um sich Zahlungen zu ersparen – AK erstritt 3.200

Linz (OTS) – Eine kurzfristige Urlaubsbewilligung war eigentlich nur
ein fieser Trick, mit dem sich ein Linzer Metallbetrieb vor einer
ordnungsgemäßen Kündigung und den damit verbundenen Zahlungen drücken
wollte. Die Arbeiterkammer musste den Fall vor Gericht bringen und
erstritt für den betroffenen Hilfsarbeiter aus Linz vor Gericht rund
3.200 Euro brutto.

Der Hilfsarbeiter brauchte Urlaub und rief seinen Chef mit der
Bitte an, am nächsten Tag frei zu bekommen. Der stimmte zu. Doch am
nächsten Tag meldete sich ein anderer Vorgesetzter und sagte ihm, er
brauche gleich gar nicht mehr zur Arbeit zu kommen, er sei gekündigt.
Geknickt nahm der Arbeiter diese Information zu Kenntnis und wartete
auf seine Endabrechnung. Dann die böse Überraschung: Er war gar nicht
ordnungsgemäß gekündigt worden, sondern die Firma meldete ihn einfach
ab – mit der Behauptung, der Mann sei unbegründet einfach der Arbeit
ferngeblieben. Somit sei es ein unberechtigter vorzeitiger Austritt
gewesen, der einen Verlust vieler Ansprüche zur Folge hat.

Der kurzfristig telefonisch genehmigte Urlaub war offenbar ein
fieser Trick der Firma, die das Arbeitsverhältnis auf billigstem Weg
lösen wollte. Denn anders als bei einer ordnungsgemäßen Kündigung
müssen Firmen bei unberechtigt vorzeitigen Austritten durch
Arbeitnehmer/-innen keine Sonderzahlungen, keine
Urlaubsersatzleistung und keine Kündigungsentschädigung zahlen. Die
Linzer Firma zahlte also dem Mann all diese Ansprüche nicht, und auch
der letzte Lohn sowie Diäten fehlten auf der Abrechnung. Eine
Intervention bei der Firma blieb erfolglos, deshalb ging die AK für
den Mann vor Gericht. Er erhielt schließlich 3200 Euro brutto
Nachzahlung.

„Es kommt leider öfter vor, dass Firmen die Arbeitsverhältnisse
ihrer Beschäftigten auf ungesetzlichem Wege mit irgendeinem Trick
lösen. Die Leidtragenden sind die Beschäftigten, die damit nicht nur
ihren Job, sondern auch viel Geld verlieren, das ihnen eigentlich
zusteht. Einige Firmen spekulieren auch damit, dass die Beschäftigten
die falsche Beendigung gar nicht bemerken oder sich dagegen nicht zur
Wehr setzen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Tipp: Falsche Beendigungen anfechten mit Hilfe der AK!

Die AK rät allen Betroffenen, im Zweifelsfall bei der Beendigung
eines Arbeitsverhältnisses immer die AK zu Rate zu ziehen. Denn wie
dieses Beispiel zeigt, gibt es große Unterschiede zwischen Kündigung,
Entlassung, einvernehmlicher Auflösung sowie berechtigtem und
unberechtigtem vorzeitigem Austritt. Am besten telefonisch in der
nächsten AK einen persönlichen Termin vereinbaren und Unterlagen wie
Verträge, Arbeitszeitaufzeichnungen und Endabrechnung mitbringen!

„Jedenfalls sollten sich die Beschäftigten diese unfaire und
unsoziale Praxis nicht gefallen lassen. Es geht oft um viel Geld und
schließlich macht es auch für nachfolgende Jobs und beim
Arbeitslosengeld einen Unterschied, ob man selbst gekündigt hat,
entlassen wurde oder ob eine Arbeitgeberkündigung vorliegt“, so
Kalliauer.

Arbeiterkammer Oberösterreich – Kommunikation
Ines Hafner, MA
+43 (0)50/6906-2178
ines.hafner@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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