VKI: Gericht verbietet Gemüsechips „Rote Rüben-Kren“ von Kelly‘s

Teigmischung statt geschnittenes Gemüse: Verpackung war irreführend

Wien (OTS) – Kelly’s hatte verschiedenste Gemüsechips im Sortiment,
darunter auch „Rote Rüben-Kren“. Diese Gemüsechips vermittelten den
Eindruck, aus geschnittenen roten Rüben zu sein. Tatsächlich handelte
es sich aber um eine Teigmischung. Für den Verein für
Konsumenteninformation (VKI) war das Irreführung – und klagte. Das
Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun die Ansicht des VKI. Das
Urteil ist rechtskräftig.

Auf der Verpackung der Kelly’s Gemüsechips „Rote Rübe-Kren“ stand
groß „Knuspriges Gemüse“ und „Premium Qualität – Gemüse Chips –
hauchdünn gebacken“, dahinter waren rote Gemüsechips abgebildet.
Tatsächlich handelte es sich aber nicht um gehobelte rote Rüben,
sondern um ein Teigprodukt. Die Mehlmischung enthielt nur zu 14
Prozent die angepriesenen roten Rüben – und zwar in Pulverform.

Der VKI klagte die Kelly GmbH wegen Irreführung. Das OLG Wien gab
dem VKI recht. Die Gesamtaufmachung des Produkts lässt hier den
Rückschluss auf geschnittenes Gemüse zu. Gerade die Verbindung der
prominent angebrachten Wortfolge „Gemüse Chips“ mit „Premium
Qualität“ und „hauchdünn gebacken“ erweckt eindeutig den Eindruck,
dass hier das Gemüse zu Chips gebacken und nicht eine Mehlmischung
verarbeitet wird. Die korrekten Angaben im Zutatenverzeichnis ändern
nichts an dieser Irreführung, denn die Zutatenliste war im Vergleich
zur sonstigen Produktaufmachung unauffällig gestaltet.

Die Kelly GmbH muss es daher unterlassen, den unrichtigen Eindruck
zu erwecken, sie biete gebackene Gemüsescheiben an, wenn es sich in
Wahrheit um gebackene Waffelscheiben aus einer Mehlmischung handelt,
der das Gemüse lediglich zu einem untergeordneten Anteil in
Pulverform beigemischt ist..

„Entscheidend bei der Irreführung ist der Gesamteindruck, das
heißt, dass durch die Gesamtaufmachung ein falscher Eindruck
vermittelt wird“, erläutert Barbara Bauer, Juristin im VKI. „Aufgrund
der gesamten Aufmachung dieses Produktes und der Bezeichnung als
Gemüsechips erwartet der Durchschnittsverbraucher hier gebackene
Gemüsescheiben und keine Mehlmischung.“

SERVICE: Das Urteil im Volltext sowie weitere Informationen zum
Thema gibt es unter [www.verbraucherrecht.at]
(http://www.verbraucherrecht.at/).

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