
AK: Die Europäische Arbeitsbehörde ist dringender denn je!
Behörden verlieren mit EuGH-Urteil wichtiges Instrument im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping
Wien (OTS) – Der EuGH hat heute in einem Urteil entschieden, dass die
österreichische Rechtslage zur Sicherheitsleistung des Auftraggebers
nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz nicht mit dem
EU-Recht vereinbar ist. Damit ist diese Möglichkeit Strafen bei
Lohndumping gegenüber ausländischen Unternehmen zu verhängen nicht
mehr gegeben. Die andere Möglichkeit, nämlich die grenzüberscheitende
Vollstreckung, funktioniert kaum und wird ohne einen europäischen
Schiedsrichter auch nie entsprechend funktionieren. Die Europäische
Arbeitsbehörde ist daher dringender denn je und muss für die
österreichische Bundesregierung Priorität bekommen.
Die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Vollstreckung von
Verwaltungsstrafen waren immer sehr begrenzt. Der österreichische
Gesetzgeber hat daher die Möglichkeit geschaffen unter bestimmten
Umständen auf den Werklohn des Auftraggebers zu greifen. Bei einem
konkreten Verdacht von Lohndumping und zu erwartenden Schwierigkeiten
bei der Vollstreckung können die Behörden gegenüber dem
(inländischen) Auftraggeber einen Zahlungsstopp bezüglich des
Werklohns verhängen und die Zahlung dieses Werklohns an die Behörde
als Sicherheitsleistung für die zu erwartende Verwaltungsstrafe
verlangen. Der EuGH hat nun diese Rechtslage als nicht vereinbar mit
der Dienstleistungsfreiheit erklärt. Gegenüber ausländischen
Unternehmen gibt es daher im Wesentlichen nur mehr die Möglichkeit
der grenzüberschreitenden Vollstreckung. Dafür wurden zwar vor
einigen Jahren auf EU-Ebene die Rechtsgrundlagen geschaffen, jedoch
funktioniert sie in der Praxis nicht bzw. nur selten und ist immer
mit einem hohen Aufwand verbunden. Eine Europäische Arbeitsbehörde
könnte helfen diese Probleme zu lösen.
Arbeiterkammer Wien
Katharina Nagele
(+43-1) 501 65 12678
katharina.nagele@akwien.at
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