
Bausozialpartner appellieren: Neues Vergabegesetz nutzen
Öffentliche Aufträge regional vergeben – Burgenland ist bereit dazu Öffentliche Aufträge regional vergeben – Burgenland ist bereit dazu
Wien (OTS) – Seit 2016 setzt die Initiative „Faire Vergaben“ alles
daran, Schwerpunkte zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping im
Bundesvergabegesetz zu verankern. Mit durchaus positivem Ergebnis: Im
Zuge der Vergabeverfahren ist das Bestbieterprinzip weiterhin stark
verankert und es dürfen Bauaufträge ab einer Million Euro zwingend
nicht nur über den Preis vergeben werden. Im Rahmen einer
Pressekonferenz appellierten die Bausozialpartner, diese Möglichkeit
und weitere Möglichkeiten. ++++
Die Bausozialpartner ziehen beim fairen Vergaben und im Kampf
gegen Lohn- und Sozialdumping weiterhin an einem Strang. Das
Bestbieter- bzw. Bestangebotsprinzip ist im Bundesvergabegesetz 2018
nach wie vor verankert. Insbesondere Bauaufträge ab einem geschätzten
Auftragswert von 1 Million Euro dürfen weiterhin zwingend nicht nur
mit dem Preis als einziges Zuschlagskriterium vergeben werden. Abg.
z. NR Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz:
„Billig allein darf es bei Vergaben mit Steuergeldern auf
öffentlichen Baustellen nicht geben. Auch in Zeiten der
Hochkonjunktur müssen wir darauf achten, dass Aufträge der
öffentlichen Hand nicht an Dumpingfirmen aus dem Ausland vergeben
werden. Die öffentlichen Auftraggeber stehen in der Verantwortung,
auch Zuschlagskriterien vorzusehen, die zur Bekämpfung von Lohn- und
Sozialdumping und zum Verbleib einer größtmöglichen Wertschöpfung in
Österreich beitragen. Ein gewichtiges Zuschlagskriterien ist dazu der
Einsatz von Eigenpersonal sein.“
Irene Wedl-Kogler, Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe: „Wesentlich
bei der Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping ist die sorgfältige
Prüfung der Angebotspreise. Dafür würde eine vertiefte
Angebotsprüfung von Vorteil sein. Das zwingende Verwenden der
standardisierten Leistungsbeschreibungen bzw. die Normenbindung
erleichtert es, die gewünschten Leistungen seriös anzubieten und auch
vergleichbar zu machen. Zur Beurteilung könnten ergänzend der
Bauleitfaden des Rechnungshofes herangezogen werden. Auch seitens der
Initiative haben wir gemeinsam mit dem Gemeindebund einen eigenen
Leitfaden für Gemeinden aufgelegt.“
Mit an Bord ist der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl.
Im Burgenland werden bereits alle Möglichkeiten des
Bundesvergabegesetzes voll ausgeschöpft und so gemeinsam mit der
heimischen Wirtschaft im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping richtige
und wichtige Maßnahmen zu setzen. „Ich möchte keine Fälle von Lohn-
und Sozialdumping auf öffentlichen Baustellen im Burgenland haben.
Aber die Machenschaften und Tricks der schwarzen Schafe werden immer
unverschämter. Umso wichtiges ist es deshalb, dass wir bereits beim
Vergabeverfahren sämtliche Register ziehen, um Lohn- und
Sozialdumping einen Riegel vorzuschieben. Ich werde an alle
Landeshauptleute in allen Bundesländern appellieren, hier alle
Möglichkeiten zu nutzen und gemeinsam für faire öffentliche Aufträge
zu sorgen. Wir werden dieses Thema auch bei einer der nächsten
LH-Konferenzen behandeln und diskutieren.“
Empfehlungen der Bausozialpartner
+ Empfohlen werden Zuschlagskriterien zur Bekämpfung von Lohn- und
Sozialdumping, wie z. B. den Eigenpersonal-Anteil hoch zu bewerten.
+ Des Weiteren sind ab 1. März 2019 die Auftraggeber verpflichtet,
bei Bauaufträgen über 100.000 Euro sämtliche Auftragnehmer inklusive
Subunternehmer an die bei der BUAK eingerichtete Baustellendatenbank
zu melden. Damit wird ein Radar über die österreichischen Baustellen
gelegt, mit dem durch diese Meldungen die Kontrollbehörden „auf
Knopfdruck” Informationen erhalten, welche Firma wo und wann im
Einsatz ist.
+ Zusätzlich sind die Auftraggeber zur sorgfältigen Prüfung der
Angebotspreise verpflichtet. Auch hier empfiehlt „Faire Vergaben“
unverbindlich, bestehende „Hilfsmittel“ zur Unterstützung bei der
Prüfung von fairen Angebotspreisen zur Verhinderung von Lohn- und
Sozialdumping zu nutzen. Das wäre zum Beispiel der vom Rechnungshof
erstellte Bauleitfaden.
+ Keine Zuschlagskriterien – sprich Bonuspunkte – bei Verkürzung
von Bauzeiten
+ Keine Zuschlagskriterien bei der Verlängerung der
Gewährleistungsfrist
Muchitsch und Wedl-Kogler appellieren abschießend: „Die
öffentlichen Auftraggeber müssen alle Möglichkeiten des neuen
Bundesvergabegesetzes im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping voll
auszuschöpfen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein faire Lohn- und
Arbeitsbedingungen im Interesse der Unternehmen und deren
Beschäftigten in Österreich zu schaffen. Die Wertschöpfung muss im
Land bleiben.“
GBH-Presse, Thomas TRABI, M.A., 0664/614 55 17, presse@gbh.at, www.bau-holz.at
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