
Becher: Fünf-Parteien-Einigung im Bautenausschuss – Verbot von Kurzzeitvermietungen im WGG wird geprüft
Wien (OTS/SK) – Im Bautenausschuss des Nationalrats haben heute alle
fünf Parteien gemeinsam einen Antrag eingebracht und beschlossen,
wonach ein Verbot von Kurzzeitvermietungen im gemeinnützigen
Wohnbausektor geprüft werden soll. SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher,
die den Vorschlag ausgearbeitet hat, betont, dass
Kurzzeitvermietungen – Stichwort AirBnB – für touristische Zwecke
rein gar nichts mit dem Zweck der Wohnungsgemeinnützigkeit zu tun
haben. ****
Becher, die auch Vorsitzende des Bautenausschusses ist, geht davon
aus, dass eine gründliche Prüfung der Problematik zum Schluss auf ein
klares gesetzliches Verbot von Kurzzeitvermietungen hinauslaufen
wird. „Der gemeinnützige Wohnbau soll günstigen Wohnraum schaffen für
die ortsansässige Bevölkerung und für den gesamten Wohnungsmarkt die
Mieten dämpfen. Kurzfristvermietungen über Plattformen wie AirBnB
entziehen dem Wohnungsmarkt diese so dringend benötigten günstigen
Wohnungen“, erläutert Becher.
Enttäuschend ist für Becher allerdings, dass durch die
Verländerung bei der Wohnbauinvestitionsbank WBIB nichts weitergeht.
„Das war leider zu erwarten. Es war ein Fehler, dass das
Finanzministerium die Bundesgarantien für die WBIB zurückgezogen und
so die konkrete Chance auf 30.000 zusätzliche, bezahlbare Wohnungen
binnen fünf Jahren vertan hat“, sagt Becher.
Auch das von Ministerin Schramböck vorgetragene Standardrezept
gegen zu hohe Mieten – einfach mehr bauen – hält Becher für nicht
durchdacht; denn es kommt darauf, was gebaut wird. „Die Baukonjunktur
brummt schon an der Grenze zur Überhitzung. Es braucht nicht einfach
nur mehr Wohnungen, sondern leistbare Wohnungen. Für leerstehende
Anlagewohnungen ist der knappe Baugrund zu schade“, sagt Becher.
Die von der Regierung angestrebte Änderung bei der Verzinsung des
Eigenkapitals im gemeinnützigen Wohnbau sieht Becher kritisch. Die
klare Gewinnbeschränkung in der geltenden Form wollen die
Regierungsparteien nun durch ein VPI-abhängiges Modell ersetzen. „Das
bedeutet im Klartext die Gefahr einer Mehrbelastung der Mieterinnen
und Mieter“, warnt Becher. (Schluss) wf
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