
Bei Wochenend- und Feiertagsarbeit gibt es mehrere „Schutzschilde“ im Gesetz
WKÖ-Experte Gleißner weist Kritik an Novelle von Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz zurück – gerade Beschäftigung an Wochenenden und Feiertagen ist detailgenau geregelt
Wien (OTS) – In der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zeigt man
wenig Verständnis für den neuerlichen Ruf der SPÖ nach einer
Neuverhandlung des Arbeitszeitgesetzes, den diese mit einem
angeblichen Verstoß eines Salzburger Unternehmens gegen
Arbeitsruhebestimmungen begründet. Denn Faktum ist, dass gerade die
Beschäftigung an Wochenenden und Feiertagen im neuen Gesetz sehr
genau geregelt ist.
„Das Gesetz sieht mehrere Schutzschilde für die Arbeitnehmer vor.
Zum einen muss der Einsatz am Wochenende oder am Feiertag mit dem
Betriebsrat, in Betrieben ohne Betriebsrat mit jedem Arbeitnehmer
vereinbart werden. Doch auch wenn mit dem Arbeitnehmer vereinbart,
kann der Arbeitnehmer den Einsatz ohne Angabe von Gründen ablehnen
und darf auch nicht benachteiligt werden“, erklärt Rolf Gleißner,
stellvertretender Leiter der Abteilung für Sozialpolitik und
Gesundheit in der WKÖ. Die Freiwilligkeit sei hier also gesetzlich
gut abgesichert.
Zwtl.: Hohe Absicherung und hohe Abgeltung
Zu dieser Absicherung kommen meiste hohe Zuschläge, die die
Kollektivverträge für Wochenend- und Feiertagsarbeit vorsehen.
„Im Übrigen war die Regelung der Wochenend- und Feiertagsarbeit
bei der Fast-Einigung der Sozialpartner, die im Juni 2017 in letzter
Sekunde geplatzt ist, bereits akkordiert“, erinnert der WKÖ-Experte.
(PWK769/DFS)
Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
Mag. Dr. Rolf Gleißner
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