Folter in Syrien: Ermittlungen in Österreich sind ein ersterSchritt, jetzt müssen Haftbefehle folgen

Wien/Berlin (ots) – Der Weg zur Gerechtigkeit für Kriegsverbrechen
und Folter in Syrien führt auch über Europa. Nach Deutschland,
Schweden und Frankreich hat auch die österreichische Justiz
Ermittlungen gegen die syrischen Geheimdienste eingeleitet, die für
massenhafte und systematische Folter verantwortlich sind. Auslöser
der Ermittlungen ist die Strafanzeige von 16 Frauen und Männern im
Mai 2018 bei der Staatsanwaltschaft Wien. „Ich hoffe, dass Österreich
nun dem Beispiel von Deutschland und Frankreich folgt und bald
Haftbefehle gegen maßgebliche Verantwortliche in Assads Foltersystem
ausstellt“, sagte einer der Einschreiter, der in Damaskus vom
Militärgeheimdienst gefoltert wurde.

Die Strafanzeige gegen 24 hochrangige Funktionäre der Regierung von
Baschar al-Assad ist die erste dieser Art in Österreich. Erarbeitet
wurde sie von den Jurist_innen des European Center for Constitutional
and Human Rights (ECCHR) in Berlin und dem Wiener Center for the
Enforcement of Human Rights International (CEHRI) in enger
Zusammenarbeit mit Anwar al-Bunni (Syrian Center for Legal Research
and Studies, SCLSR) und Mazen Darwish (Syrian Center for Media and
Freedom of Expression, SCM).

In einem weiteren Verfahren zu Folter in Syrien ermittelt die
Staatsanwaltschaft Wien gegen einen Tatverdächtigen aus der Stadt
Ar-Raqqa, der sich in Österreich aufhält. Auch in diesem Fall
unterstützt das ECCHR die Ermittlungen.

In Deutschland haben vier vergleichbare Anzeigen im Juni 2018 zu
einem Haftbefehl gegen den Chef des syrischen
Luftwaffengeheimdienstes beigetragen. „Der Haftbefehl gegen Jamil
Hassan war ein Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit für
Folter in Syrien“, so ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. „Die
österreichischen Behörden müssen nun auch Beweismittel aus
Deutschland und Frankreich sowie weitere Zeug_innenaussagen oder etwa
die sogenannten Caesar-Fotos und Daten der Caesar Files Group
heranziehen.“

Tatiana Urdaneta Wittek von CEHRI ergänzt: „Der Wiener Staatsanwalt
hat in den vergangenen Monaten wichtige Arbeit geleistet. Wir sind
zuversichtlich, dass damit die Strafverfolgungsbehörden auch in
Österreich der Anwendung des Völkerstrafrechtes zum Durchbruch
verhelfen werden und mit ihren Kolleg_innen in Deutschland,
Frankreich oder Schweden gleichziehen. Es ist wünschenswert, dass die
in Syrien begangenen Verbrechen im europäischen Gleichklang verfolgt
werden.“

Mehr zur Strafanzeige in Österreich finden Sie unter:
http://ots.de/dibPLM

Kontakt:
ECCHR: Anabel Bermejo, M.: bermejo@ecchr.eu, T.: +49 (0) 172 587 00 87

CEHRI: Wolfgang Petritsch, M.: office@wolfgang-petritsch.eu,
T.: +43 (0) 660 656 4345

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender