
Scheichelbauer-Schuster: Fairness für heimische Unternehmen in Europa sicherstellen!
Durchsetzung von Strafen bei Lohn- und Sozialdumping zentrales Thema – Österreich von Entsendungen massiv betroffen
Wien (OTS) – „Lohn- und Sozialdumping durch ausländische Firmen hat
sich für heimische Mittelbetriebe zu einer sehr ernstzunehmenden
Problematik entwickelt. Dass nun der EuGH die österreichische
Regelung in Hinblick auf Sicherheitsleistungen für Geldstrafen kippt,
ist bedauerlich. Denn den heimischen Unternehmen geht es um Fairness,
der beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr sichergestellt
werden muss“, betonte heute, Dienstag, Renate
Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk
in der WKÖ, vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes. „Aus Sicht der Bundessparte Gewerbe und Handwerk muss
nun eine EU-konforme Regelung gefunden werden, die eine Durchsetzung
von Strafen ermöglicht. Die Vollziehung in Hinblick auf Lohn- und
Sozialdumping darf nicht an den Landesgrenzen enden, wenn wir in
einem gesamteuropäischen Wirtschaftsraum agieren“, so die Obfrau.
Gerade der Bau ist eine der meistbetroffenen Branchen von Lohn-
und Sozialdumping, in kaum einer Branche sind die Arbeitnehmer so
mobil wie in der Bauwirtschaft mit ihren EU-weit mehr als 15 Mio.
Beschäftigten. Allein im deutschen Bauhauptgewerbe waren laut Zahlen
von SOKA-BAU im Jahr 2017 mehr als 85.000 entsandte Arbeitnehmer
tätig. Zum Vergleich: In Österreich betrifft nahezu jede zweite
Entsendung diesen Wirtschaftsbereich, rund 15.000 Entsendungen wurden
2017 am Bau gezählt. „Wenn man den Faktor 10 zu unserem Nachbarland
zugrunde legt und im Wissen, dass auch bereits in Deutschland am Bau
eine hohe Zahl an ausländischen Mitbewerbern tätig ist, zeigt sich,
dass Österreich überproportional in Hinblick auf die Entsendungen
ausländischer Arbeitnehmer betroffen ist“, unterstreicht
Scheichelbauer-Schuster.
„Wettbewerbsgleichheit, Fairness und Transparenz müssen in jeder
Hinsicht gelten. Verstöße gegen geltendes Recht müssen geahndet
werden können. Die Beanstandungsquote der Bauarbeiter- Urlaubs- und
Abfertigungskasse bei Kontrollen gegenüber ausländischen Firmen lag
zuletzt bei rund 44,5 Prozent, die Zahlungsquote bei festgestellten
Verstößen ausländischer Mitbewerber läuft dem diametral entgegen.
Inländische Unternehmen dürfen hier gegenüber ausländischen Betrieben
nicht schlechter gestellt werden. Wir benötigen keine Verschärfung
der gesetzlichen Lage, sondern eine Verbesserung der Vollziehung,
also eine leichtere Vollstreckung der Strafen im Ausland, eine
verbesserte Kooperation der ausländischen Behörden und einer
Bekämpfung von Scheinfirmen bereits im Herkunftsland. Lohn- und
Sozialdumping darf nicht dazu führen, dass unfaire
Wettbewerbsbedingungen zu existenzbedrohenden Nachteilen für redliche
Unternehmen führen“, so die Obfrau der Bundessparte Gewerbe und
Handwerk abschließend. (PWK768/us)
Stabsabteilung Presse
Mag. Ulrike Sangeorzan-Sporer
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