
Digitalsteuer könnte auf EU-Ebene als Übergangslösung kommen
EU-Unterausschuss diskutiert über gerechte Besteuerung digitaler Unternehmen
Wien (PK) – Ein erster Schritt zur Einführung einer Digitalsteuer
könnte bereits am 4. Dezember beim ECOFIN erfolgen, berichtete heute
Finanzminister Hartwig Löger im EU-Unterausschuss des Nationalrats .
Bei der informellen ECOFIN-Tagung in Wien sei es gelungen, einen
Meilenstein für weitere Diskussionen auf technischer Ebene zu setzen
und Blockaden zu lösen. Die Ergebnisse der dafür eingesetzten
Arbeitsgruppe seien auf breiter Basis diskutiert und bewertet worden,
sodass die Möglichkeit gegeben sei, den Vorschlag für die Besteuerung
der digitalen Wirtschaft zu einem Beschlussantrag zu bringen, sagte
der Finanzminister, wobei er gleichzeitig darauf hinwies, dass es von
Seiten des deutschen Finanzministers noch Skepsis gebe.
Bei dieser Digitalsteuer handelt es sich aber nur um eine
Übergangslösung, denn eine faire Besteuerung von traditionellen und
digitalen Unternehmen könne nur global gelöst werden, sagte Löger.
Diese kurzfristige Maßnahme könne durchaus auch Dynamik auf der
größeren Ebene auslösen, bemerkte er und informierte, dass die OECD
bis 2020 einen Vorschlag für eine globale Lösung vorlegen wolle.
Anzustreben sei langfristig eine echte Gewinnbesteuerung, es seien
sich alle einig, dass das Gesamtmodell keineswegs in Richtung
Umsatzbesteuerung gedreht werden soll. Einen nationalen Alleingang
für das Modell der digitalen Betriebsstätte hält der Finanzminister
im Hinblick auf die bestehenden rund 90 Doppelbesteuerungsabkommen
für nicht praktikabel.
Die EU-Kommission hat zwei Gesetzesinitiativen vorgelegt – einerseits
für eine Digitalsteuer als Übergangslösung und andererseits eine
langfristige Lösung , in der der Betriebsstättenbegriff neu definiert
und die Körperschaftssteuer neu gestaltet wird. Sie bildeten die
Basis für die heutige Debatte. Der EU-Unterausschuss hatte sich
bereits im Mai dieses Jahres damit befasst (siehe auch Meldung der
Parlamentskorrespondenz Nr. 617/2018 ), heute wurden die zwei
diesbezüglichen europäischen Initiativen auf Verlangen der SPÖ
abermals auf die Tagesordnung gesetzt.
Diese zielen auf Steuerfairness zwischen Digitalunternehmen und
traditionellen Unternehmen ab. Firmen, die – wie Google, Facebook und
Amazon – in erster Linie digitale Dienstleistungen erbringen, ohne in
einem Land auch wirklich physisch präsent zu sein, werden von den
derzeit geltenden internationalen Steuervorschriften nur unzureichend
erfasst, da diese für traditionelle Unternehmen konzipiert sind,
begründet die Kommission ihren Vorstoß. Eine Gewinnbesteuerung eines
nicht ansässigen Unternehmens ist aktuell nur bei einer physischen
Präsenz möglich.
Zu den beiden Punkten brachte die SPÖ einen Antrag auf Stellungnahme
ein, worin die Bundesregierung, insbesondere aber der Finanzminister,
aufgefordert wird, Verhandlungslösungen voranzubringen, die die
wichtigen Elemente für mehr Steuergerechtigkeit beinhalten. Dazu
zähle die Verankerung einer Dauerregelung für die digitale
Betriebsstätte im Rahmen der gemeinsamen
Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage, die schnellstmögliche
Beschlussfassung zur Digitalsteuer als Übergangslösung, die
Einführung von EU-weiten Mindestkörperschaftssteuersätzen und
Regelungen für die transparente länderspezifische Berichterstattung
(public Country-by-Country-Reporting).
Die Debatte, in denen sich Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP), Kai Jan
Krainer (SPÖ), Doris Margreiter (SPÖ), Robert Lugar (FPÖ), Claudia
Gamon (NEOS) und Bruno Rossmann (PILZ) zu Wort meldeten, wurde
schließlich mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ
vertagt. Man wolle die kommende ECOFIN-Tagung abwarten, begründeten
sie ihren Antrag.
Langfristige Lösung: Betriebsstättenbegriff soll auf digitale
Plattformen ausgedehnt werden
Mit ihren Legislativvorschlägen schlägt die EU-Kommission Maßnahmen
vor, die sicherstellen sollen, dass digitale Großunternehmen einen
gerechten Steueranteil tragen. Kleinere Unternehmen sind davon
ausgenommen, denn nur Großunternehmen mit einer signifikanten
digitalen Präsenz sollen betroffen sein. So würden davon Unternehmen
erfasst, deren Gesamterträge aus digitalen Dienstleistungen 7 Mio. €
übersteigen oder die Nutzerzahl größer als 100.000 ist oder die Zahl
der Geschäftsverträge 3.000 übersteigt. Im Zentrum steht die
Ausdehnung des Betriebsstättenbegriffs auf digitale Plattformen und
somit eine Neudefinition. Dort, wo durch die Nutzung digitaler
Dienste Gewinne erwirtschaftet werden, würde die Steuer schlagend und
käme dem jeweiligen Staat zugute.
Digitalsteuer als Übergangslösung
Mittels der als Übergangslösung konzipierten Digitalsteuer, will die
Kommission möglichst bald die wichtigsten nicht besteuerten digitalen
Tätigkeiten in einem einheitlichen Regelwerk erfassen, um einen
Wildwuchs nationaler Maßnahmen im Binnenmarkt zu verhindern. Diese
kurzfristige Lösung ist auf große Konzerne zugeschnitten. Es handelt
sich dabei in erster Linie um eine Werbeabgabe, die eine
Gleichstellung digitaler Unternehmen mit traditionellen Unternehmen
bringen und damit gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstellen soll.
Besteuert würde nicht der Gewinn, sondern die Bruttoeinnahmen.
Konkret ist vorgesehen, dass Umsätze aus der Internetwerbung, wie zum
Beispiel die Zurverfügungstellung von online-Werbeflächen für
NutzerInnen, dort besteuert werden, wo der Computer steht, wenn das
Geschäft getätigt wird. Auch digitale Interaktionen zum Verkauf von
Gegenständen und Dienstleistungen würden besteuert, nicht allerdings
klassische Internetleistungen wie Streaming-Dienste. Die
Mitgliedstaaten würden zudem aus Geschäften wie dem Verkauf von
Daten, die Rückschlüsse auf das Nutzerverhalten zulassen, direkte
Steuereinnahmen erhalten. Als Digitalsteuersatz sind im
Kommissionsentwurf 3% der steuerbaren Erträge festgelegt.
Voraussetzung ist in allen Bereichen, dass ein Online-Unternehmen
jährlich weltweit einen Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio. €
generiert, beziehungsweise EU-weit mindestens 50 Mio. €. Kleinere
Start-up-Unternehmen würden somit nicht belastet.(Schluss
EU-Unterausschuss) jan
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