
Grüne: EU-Rechnungshof kritisiert völlig zu Recht mangelnde Umsetzung der Tiertransportbestimmungen
EU-Abgeordneter Waitz hat Anfrage zu Österreich an die Kommission gestellt
Straßburg/Wien (OTS) – Der europäische Rechnungshof hat heute, Mittwoch, seinen Bericht
über Tierschutz in der EU veröffentlicht. Der Bericht beurteilt die
Aufzucht, das Schlachten, die Tierschutzbestimmungen in der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und auch die Umsetzung der
europäischen Tiertransportverordnung 1/2005. Der Rechnungshof hält
fest, dass in einigen Bereichen weiterhin Schwachstellen bestehen,
insbesondere im Zusammenhang mit dem routinemäßigen Schwanzkupieren
bei Schweinen, der mangelnden Einhaltung der Vorschriften über den
Langstreckentransport von Tieren und die Beförderung
transportunfähiger Tiere sowie der Anwendung von Betäubungsmethoden
bei der Schlachtung.
„Der Bericht belegt, dass Kommissar Andriukaitis die Probleme bei
der Umsetzung der Tiertransportverordnung kleinredet. Die Kommission
muss die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten besser kontrollieren.
Zudem brauchen wir eine bessere Förderung von regionaler, und klein
strukturierter Landwirtschaft mit hohen Tierschutzstandards,“ sagt
Thomas Waitz, EU-Abgeordneter der Grünen dazu.
Die PrüferInnen haben Deutschland, Frankreich, Italien, Rumänien
und Polen besucht. Aber auch in Österreich ist die Umsetzung der
Tiertransportbestimmungen mangelhaft, wie Thomas Waitz bei mehreren
Vor-Ort-Kontrollen mit der Polizei feststellen musste. Zudem werden
zum Beispiel aus Vorarlberg nicht entwöhnte Milchkälber nach Bozen
transportiert und von dort weiter in Mastställe nach Italien oder
Spanien verfrachtet. Das Bundesministerium für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Konsumentenschutz reagierte auf die Ankündigung
einiger Vorarlberger Tierärztinnen und Tierärzten, dass es wegen
vermuteter Rechtsunsicherheit einen Abfertigungsstopp geben würde,
mit einer „Klarstellung“. In dieser wurde festgehalten, dass die
Tierärzte in Vorarlberg keine rechtliche Verantwortung tragen, wenn
der Bestimmungsort Bozen sei. Laut ExpertInnen ist diese Einschätzung
rechtlich nicht haltbar.
„Ich habe eine dringliche Anfrage an die Kommission gestellt, ob
diese als „Sammelstellenhopping“ bezeichnete Praxis gegen die
EU-Verordnung verstößt“, so Waitz. „Es kann nicht sein, dass
Ministerin Hartinger-Klein die Umgehung von europäischen Bestimmungen
absegnet und damit Tierleid verursacht.“
Die dringliche Anfrage an die Kommission wurde am 31. Oktober
eingebracht und muss innerhalb von 3 Wochen beantwortet werden.
DI in IRMI SALZER
Referentin für Agrarpolitik – MEP Thomas Waitz
DIE GRÜNEN- GREENS/EFA
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