
KIJAS gegen „Verländerung“ des Kinderschutzes
Gleiche Rechte & effektiver Schutz für alle jungen Menschen in Österreich!
Wien/Salzburg (OTS) – Die Kinder- und Jugendanwaltschaften
Österreichs (kijas) begrüßen den Schritt, die Kompetenzbereinigung
bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe nochmals zu überdenken. Auch in
der parlamentarischen Enquete des Bundesrates „Kinder- und
Jugendhilfe quo vadis? – Rechte.Chancen.Perspektiven“ am 7.11.2018
kam deutlich zum Ausdruck, dass die geplante „Strukturbereinigung“
keinesfalls die anstehenden Herausforderungen in der Kinder- und
Jugendhilfe lösen werde. Im Gegenteil: sämtliche ExpertInnen warnen
vor massiven negativen Auswirkungen in den Bereichen der
Rechtssicherheit, Harmonisierung oder einer fortschreitenden
fachlichen Weiterentwicklung auf hohem Niveau.
Zwtl.: Gesamtgesellschaftliche kinderrechtliche Verantwortung
Gemäß Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern hat
jedes Kind Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein
Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und
Entfaltung. Es gilt das Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip. Darüber
hinaus hat jedes Kind, das dauernd oder vorübergehend aus seinem
familiären Umfeld herausgelöst ist, Anspruch auf besonderen Schutz
und Beistand des Staates (Artikel 1 u 2 BV-G Kinderrechte).
Chancengleichheit – Qualitätssicherung
Die geplante Streichung des einheitlichen gesetzlichen Rahmens
widerspricht nicht nur fundamentalen Prinzipien der
UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere dem Gleichheitsgebot, sondern
auch den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses, der zum
wiederholten Mal forderte, dass Österreich die Aufsicht im Bereich
der Fremdunterbringung sowie Qualitätsstandards für Pflege und
Unterbringung noch stärker bundesgesetzlich regeln solle und
Nachbesserungen in diesem Bereich empfahl. Bundesweite Standards und
Vorgaben hinsichtlich Qualifikation der Fachkräfte,
Betreuungsschlüssel, Gruppengröße, Partizipation, Verlängerung von
Maßnahmen nach dem 18. Lebensjahr, die Verfügbarkeit einer
kinderanwaltlichen Vertrauensperson oder Verbesserungen in Datenlage
und Forschung sind einige der zentralen Punkte.
Zwtl.: Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaften der Länder
(Kinder-)Rechte sind nur so weit wirksam, als junge Menschen über
ihre Rechte informiert sind und Organisationen an ihrer Seite haben,
die sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen. Im Zuge der
Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention wurden in Österreich
Kinder- und Jugendanwaltschaften der Länder als unabhängige und
weisungsfreie Institutionen zur Wahrung der Kinderrechte etabliert –
sowohl im Einzelfall als auch als Interessensvertretung mit
Monitoring-Aufgaben auf struktureller Ebene.
Das 30-jährige-Jubiläum dieses wichtigen Menschenrechtsdokuments
im kommenden Jahr wäre ein guter Anlass, die kijas Österreichs im
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder zu verankern.
Zwtl.: Gleiche Rechte & effektiver Schutz für alle jungen Menschen in
Österreich!
Sollte eine Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG getroffen werden, ist
es umso wichtiger, Steuerungsmechanismen vorzusehen, die verbindliche
fachliche Standards länderübergreifend gewährleisten und
kontinuierlich weiterentwickeln. Auch hier bieten sich die Kinder-
und Jugendanwaltschaften an, eine Rolle zu übernehmen.
Vor einer definitiven Entscheidung sollte dringend eine
ExpertInnen-Arbeitsgruppe einberufen werden, um auf Basis der
Ergebnisse der Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes
2013 gleiche Rechte und Unterstützungsleistungen sowie effektiven
Schutz für alle junge Menschen in Österreich sicherzustellen!
Dr.in Andrea Holz-Dahrenstaedt, Salzburger Kinder und Jugendanwältin
andrea.holz-dahrenstaedt@salzburg.gv.at, 0662-430 550-3230, 0664-8284242
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