
Winterreifenpflicht seit 1. November in Kraft
Die milden Temperaturen zeigten sich von der Winterausrüstungspflicht unbeeindruckt. Nun fallen die Grade auf winterliches Niveau, TÜV AUSTRIA gibt Winterreifen-Tipps.
Wien/Niederösterreich (OTS) – Für Fahrzeuge bis 3.500kg
höchstzulässigem Gesamtgewicht gilt sie im Zeitraum von 01. November
bis 15. April und bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Das
bedeutet im Detail: vom 01. November bis 15. April dürfen an
Kraftfahrzeugen bis 3.500kg höchstzulässigem Gesamtgewicht bei
winterlichen Fahrbahnverhältnissen an allen vier Rädern nur Reifen
montiert sein, welche zur Verwendung als Winterreifen („M + S“ oder
„M.S.“ bzw. „M & S“ – Aufschrift) bestimmt sind.
Winterliche Verhältnisse bedeutet hierbei: Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte, wenn die Fahrbahn mit einer
zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder
Eisschicht bedeckt ist.
Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten auf
mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden – jedoch auch nur dann,
wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert
unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und die Fahrbahn
dadurch nicht beschädigt wird.
Achtung bei der Reifenwahl: eine Kennzeichnung von Winterreifen
ausschließlich mit einem Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbol
ist in Österreich NICHT als Winterreifen-Kennzeichnung anerkannt. Die
erforderliche Mindestprofiltiefe für einen Winterreifen beträgt bei
Radialreifen 4 mm und bei Diagonalreifen 5 mm.
Kraftfahrzeuge über 3.500kg höchstzulässiges Gesamtgewicht und
Omnibusse (bei diesen gilt der Zeitraum 1. November bis 15. März als
verpflichtend) dürfen während des Zeitraumes von 1. November bis 15.
April nur dann betrieben werden, wenn zumindest an den Rädern einer
Antriebsachse Winterreifen angebracht sind (ausgenommen sind
Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeresfahrzeuge und
Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres
überwiegenden Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht
möglich oder nicht zweckmäßig ist).
Für Winterreifen von Kraftfahrzeugen und Anhängern über 3.500kg
höchst zulässigem Gesamtgewicht gilt eine Mindestprofiltiefe von 5 mm
bei Radialreifen und 6 mm bei Reifen in Diagonalbauweise.
Zwtl.: Die Winterreifenwechsel-Tipps der TÜV AUSTRIA Experten:
1. Die Radmuttern immer mit dem laut Fahrzeughersteller für die
jeweilige Felgenart (Alu oder Stahl) vorgeschriebenen Anzugsmoment
befestigen
2. Probefahrt nach dem Räderwechsel durchführen und unbedingt
Radmuttern nachkontrollieren und nachziehen
3. Richtigen Reifendruck laut Herstellerangabe unbedingt beachten
und laufend nachkontrollieren
4. Achten Sie auf einen geeigneten Lagerplatz für die demontierten
Reifen (kühl, trocken, dunkel) und der Luftdruck um 0,5 bar erhöht
5. Vom Fachhändler auch das Alter des Reifens überprüfen lassen bzw.
mittels den auf der Reifenflanke angegebenen Codes selbst
feststellen. Der Reifen verliert mit dem Altern an guten
Eigenschaften.
Als Empfehlung gilt, dass ein Reifen nicht länger als circa 7
Jahre (Saisonen) gefahren werden sollte, bis er ausgetauscht wird
6. neue Reifen sollen auf den ersten 200-300 Kilometern eingefahren
werden, damit sie ihren vollen Grip entwickeln können
Christian Kubik | TÜV AUSTRIA Automotive | Deutschstraße 10, 1230 Wien | +43 5 0454-6438 | automotive@tuv.at | www.tuv.at/auto
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