
WKÖ-Kopf: Soziales Netz für Selbständige wird dichter
Wirtschaft begrüßt Verbesserungen in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige – Langjährige Forderung der Wirtschaft kommt in Umsetzung
Wien (OTS) – Die WKÖ begrüßt die im heutigen Sozialausschuss von
Regierung und NEOS eingebrachten Initiativanträge zur freiwilligen
Arbeitslosenversicherung für Selbständige. „Dadurch werden die
Beiträge für Selbständige rückwirkend mit 1.7.2018 reduziert. Nach
dem Vorbild der Beitragsbefreiung, die für Arbeitnehmer schon gilt,
werden damit künftig auch Selbständige entlastet. Dies ist eine
langjährige Forderung der Wirtschaftskammer, die nun umgesetzt wird.
Damit wird das soziale Netz für Selbständige wieder dichter“, betonte
heute, Mittwoch, WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.
Nach wie vor gilt, dass für einen großen Teil der Selbständigen
der Abschluss der freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht nötig
ist. Denn die WKÖ hat bereits vor 10 Jahren durchgesetzt, dass die
Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung, die sich ein Arbeitnehmer
erworben hat, auch dann erhalten bleiben, wenn er sich selbständig
macht. „Dass somit Selbständige gegen Arbeitslosigkeit versichert
sind, ist in der EU fast einzigartig. Für Selbständige, die davon
nicht profitieren, ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung eine
Option. Wichtige wäre es, künftig den Beitritt in die freiwillige
Arbeitslosenversicherung zu erleichtern, und die derzeit geltende
8-jährige Bindungsfrist zu verkürzen“, so Kopf abschließend.
(PWK775/Us)
Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
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