Beginn des Strafprozesses gegen Cevdet Caner und fünfMitbeschuldigte vor Landesgericht Wien

Wien/Berlin (ots) – Am Montag, 19. November 2018, beginnt vor dem
Landesgericht Wien der Strafprozess gegen Cevdet Caner sowie fünf
weitere Angeklagte (Aktenzahl 12 Hv 7/18m).

Als Vorstandsvorsitzender und Eigentümer der Level One Group hatte
Cevdet Caner in großem Umfang ab 2005 intakte und werthaltige
Immobilien vorwiegend in Deutschland erworben und gewinnbringend
vermietet. Aufgrund der damals niedrigen Zinsen und der
Werthaltigkeit der Immobilien konnten erhebliche Erträge über die
Kosten hinaus erwirtschaftet werden.

Im Jahr 2008, zum Höhepunkt der weltweiten Finanzkrise, nutzte ein
Konsortium aus Banken und Hedgefonds kurz vor dem geplanten
Börsengang der Level One Group die Gelegenheit zu einer feindlichen
Übernahme und führte die Level One Group gezielt in die geplante
Insolvenz.

Daraufhin von der Staatsanwaltschaft in Berlin eingeleitete
Ermittlungsverfahren gegen Cevdet Caner wurden bereits 2008 bzw. 2012
mangels jedweden Tatverdachts vollständig eingestellt. In England, wo
die Level One Group wegen des ursprünglich geplanten Börsengangs an
der London Stock Exchange auf Jersey ansässig war, wurden erst gar
keine Ermittlungen aufgenommen. Und auch der später im Rahmen der
Insolvenz mit der Verwertung der Immobilen befasste
Insolvenzverwalter hat kein strafrechtlich relevantes Verhalten
Cevdet Caners festgestellt.

Ungeachtet dessen, hat die Staatsanwaltschaft Wien ihre Ermittlungen
2010 aufgenommen, die Anklage aber erst im Februar 2018 vorgelegt. In
den acht Jahre andauernden Ermittlungen hat die zuständige
Staatsanwältin Martina Semper selbst Cevdet Caner nicht befragt und
sich keinerlei eigenen Eindruck von dem Beschuldigen verschafft. Das
OLG Wien hat die Staatsanwaltschaft mehrfach wegen Verfahrensmängeln
gerügt, Entscheidungen der Staatsanwaltschaft aufgehoben und den
Staat Österreich zur Haftung gegenüber Caner verurteilt. Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 20.
September 2018 gegen die Republik Österreich eine ungerechtfertigt
überlange Verfahrensdauer der Staatsanwaltschaft Wien bereits gerügt
sowie eine Verletzung des Menschenrechts auf ein faires Verfahren
festgestellt. Die Republik Österreich wurde vom Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in der Folge zu einer
Schadenersatzzahlung verpflichtet.

Hierzu führt Dr. Ben M. Irle, der Cevdet Caner medienrechtlich
vertritt, aus: „Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihre
Ermittlungsverfahren gegen Cevdet Caner bereits 2008 bzw. 2012
mangels jedweden Tatverdachts vollständig eingestellt, in England sah
sich die Staatsanwaltschaft erst gar nicht zu Ermittlungen
veranlasst. Es erschließt sich nicht, warum die Staatsanwaltschaft
Wien über acht Jahre ermittelt, die zuständige Staatsanwältin selbst
den Beschuldigten nicht einmal befragt und sich einen persönlichen
Eindruck verschafft und dann nach menschenrechtswidrig überlanger
Verfahrensdauer eine derart halt- und substanzlose Anklage erhebt.
Unser Mandant begrüßt das nun beginnende Gerichtsverfahren und geht
davon aus, dass er als Ergebnis einer verständigen Aufklärung des
Sachverhalts auch in Österreich vollständig rehabilitiert wird.“

Ansprechpartner für weitere Auskünfte::
Dr. Ben M. Irle LL.M.
Rechtsanwalt / Attorney-at-Law
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

IRLE MOSER
Rechtsanwälte / Attorneys-at-Law
Unter den Linden 32-34 / 10117 Berlin
Fon: +49 30 210 219 60 / Fax: +49 30 210 219 70
E-Mail: irle@irlemoser.com / Web: www.irlemoser.com

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender