Freiwilligkeit des 12-Stunden-Tag bleibt

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein kündigt ein konsequentes Vorgehen gegen jene Betriebe an, die gegen das neue Arbeitszeitgesetz verstoßen.

Wien (OTS/BMASGK) – Die am 1. September in Kraft getretene
Neuregelung zum 12-Stunden-Tag ist ein guter Kompromiss zwischen den
Bedürfnissen der Unternehmen und denen der Beschäftigten“, betont die
Sozialministerin am Rande der heutigen Sondersitzung des
Nationalrats.****

Im Arbeitszeitgesetz geht es um phasenweise höhere
Arbeitszeit, die nicht einfach nur angeordnet werden kann, sondern
die freiwillig erfolgt. Mit der neuen Regelung wird sichergestellt,
dass an einem Acht-Stunden-Tag bis zu 4 Überstunden geleistet werden
können, wenn das erforderlich ist. Die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer dürfen gesetzlich aber nicht dazu gezwungen werden. Denn
die Beschäftigten haben das Recht, Überstunden, die über eine
Tagesarbeitszeit von 10 Stunden hinausgehen, ohne Angabe von Gründen
abzulehnen. Um das Ablehnungsrecht und die Freiwilligkeit der
Überstundenleistung abzusichern, sieht das Arbeitszeitgesetz ein
Benachteiligungsverbot und einen Kündigungsschutz vor. Die Arbeit
kann aber jetzt flexibler auf die einzelnen Tage und Wochen verteilt
werden, um die Bedürfnisse aller Beteiligten besser berücksichtigen
zu können.

„Wir haben jetzt eine Regelung, die diese Personen nicht
bevormundet, wenn sie länger arbeiten wollen und gleichzeitig haben
wir den Schutz der Freiwilligkeit durch das Ablehnungsrecht. Auf der
einen Seite haben wir Arbeitgeber, die flexibel auf Kundenwünsche
reagieren müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und so auch
Arbeitsplätze zu sichern, auf der anderen Seite Arbeitnehmer, die
ihre Arbeitszeit freier gestalten wollen.“, bekräftigt
Hartinger-Klein.

Zwtl.: Intensivierung der Zusammenarbeit

Besonders wichtig ist der Sozialministerin die Intensivierung
der Zusammenarbeit und ein dringliches Vorgehen bei Verstößen und
Missbrauch: „Es ist mir ein Anliegen, dass bei schweren Fällen ein
verschärftes Vorgehen möglich gemacht wird und dass die
Zusammenarbeit von meinem Ministerium und der Arbeitsinspektorate mit
der Arbeiterkammer in dieser Sache intensiviert werden.“

Die Arbeitsinspektorate werden auf die gesetzliche Regelung
der Freiwilligkeit hinweisen und die Arbeitgeber intensiv darüber
beraten und informieren. Arbeitnehmer dürfen nicht gekündigt oder
entlassen werden, wenn sie vom Ablehnungsrecht Gebrauch machen.

Die Arbeitsinspektoren werden bei ihren Kontrollen auch aktiv
darauf achten, ob es in schriftlichen Unterlagen Klauseln gibt, mit
denen Beschäftigte vorab auf ihr Ablehnungsrecht verzichten oder ihre
generelle Zustimmung zu 12 Stunden erklären. Denn das ist
gesetzwidrig.

Damit bei vollem Ausnutzen der Überstundenflexibilität die
Durchschnittsarbeitszeit (von 48 Stunden) nicht überschritten wird,
und damit auch die Jahres-Höchstarbeitszeit eingehalten wird, werden
die Arbeitsinspektorate fortan auf die Einhaltung der Höchstgrenzen
und auf die Einhaltung des 48-Stunden-Schnitts achten. Unternehmen,
die sich trotz Beratung nicht an die Vorschriften halten oder
Vorschriften schwerwiegend übertreten, werden angezeigt. (schluss)

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Axel Ganster, MAS
Pressesprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
+43 (1) 71100-86 2456
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