BMI: Sicherheitsmitarbeiter im U-Ausschuss NICHT vom BVT sicherheitsüberprüft

Kardeis: Kein Antrag der Parlamentsdirektion ans BVT ergangen – Überprüfung nur nach der Gewerbeordnung

Wien (OTS) – Nach der gestern bekannt gewordenen Beschäftigung eines
Sicherheitsmitarbeiters aus dem Umfeld des mehrfach verurteilten
Neonazis Gottfried Küssel im Parlament hat Innenminister Herbert
Kickl die sofortige Untersuchung der Angelegenheit durch die
Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis,
angeordnet. Kardeis kam dabei zu dem Ergebnis, dass KEINE
Sicherheitsüberprüfung des betreffenden Mannes durch das Bundesamt
für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) durchgeführt
wurde.

Kardeis widerspricht damit der medial kolportierten Darstellung
des Sicherheitsunternehmens, für das der Mann tätig ist, und auch der
des Sprechers der Parlamentsdirektion im heutigen Ö1-Morgenjournal.

Rechtlich vorgesehen sei für Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen
nämlich keine Sicherheitsüberprüfung nach dem
Sicherheitspolizeigesetz, sondern lediglich eine
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach der Gewerbeordnung, klärt Kardeis
die Rechtslage auf. Diese Überprüfung habe nicht das BVT, sondern die
Landespolizeidirektion Wien auf Antrag des Unternehmens durchgeführt.
„Die Überprüfung ist im Februar erfolgt, das Ergebnis wurde dem
Unternehmen Ende Februar mitgeteilt.“ Die Überprüfung erfolge auf
Basis des Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystems
(EKIS). Dort fließen Informationen über gerichtliche Verurteilungen,
Fahndungen, kriminalpolizeiliche Abschlussberichte an die
Staatsanwaltschaft sowie erkennungsdienstliche Daten zusammen.

Mitarbeiter, die in verfassungsmäßigen Einrichtungen wie dem
Parlament oder in Unternehmen, die kritische Infrastruktur betreiben,
eingesetzt werden, können darüber hinaus durch das BVT
sicherheitsüberprüft werden. Bei dieser Prüfung werden zusätzliche
Register und Quellen abgefragt. Dies kann jedoch nicht vom
Sicherheitsunternehmen in Auftrag gegeben werden, sondern nur von der
verfassungsmäßigen Einrichtung selbst, der auch das Ergebnis der
Überprüfung mitgeteilt werde. „In diesem Fall wäre das die
Parlamentsdirektion gewesen. Nach Auskunft des BVT wurde aber für die
betreffende Person kein Antrag gestellt und daher auch nie eine
Sicherheitsüberprüfung durchgeführt“, so Kardeis.

Bundesministerium für Inneres
Christoph Pölzl, BA BSc
Pressesprecher des Ministeriums
+43 (0) 1-531 26 – 2040
christoph.poelzl@bmi.gv.at
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