Gesundheitsberuferegister voll im Plan: Bereits mehr als 20.000 Berufsangehörige registriert

Linz (OTS) – Seit dem Start des neuen Gesundheitsberuferegisters, in
das sich alle in Gesundheit und Pflege Beschäftigten ab 1. Juli 2018
aufnehmen lassen müssen, wurden von der Arbeiterkammer Oberösterreich
mit derzeitigem Stand bereits mehr als 70 Prozent der
oberösterreichischen Berufsangehörigen erfasst. Somit liegt das
Gesundheitsberuferegister in Oberösterreich voll im Plan.

Viele Jahre haben sich die Berufsverbände, der ÖGB und die
Arbeiterkammer für ein Register für Gesundheitsberufe eingesetzt, wie
es in 14 anderen Ländern der Europäischen Union bereits existiert.
Gesundheits- und Pflegeberufe werden in sehr sensiblen Bereichen
ausgeübt, deshalb bedürfen diese Berufe besonders hoher
Qualitätsstandards. Die Registrierung dient also der
Qualitätssicherung.

Registrierung der Gesundheitsberufe startete mit 1. Juli 2018

2016 wurde vom Nationalrat das Gesundheitsberuferegister-Gesetz
beschlossen. Seit 1. Juli 2018 ist das neue Gesundheitsberuferegister
in Kraft. Alle Beschäftigten, in Oberösterreich rund 28.000 (davon an
die 80 Prozent Frauen), die bereits an diesem Tag in einem der
betroffenen Gesundheits- und Pflegeberufe tätig waren, müssen sich
bis spätestens 30. Juni 2019 registrieren lassen.

Alle, die seit dem 2. Juli 2018 in den Beruf einsteigen, müssen
sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ins Gesundheitsberuferegister
eintragen lassen. Die Beschäftigung von nicht registrierten
Berufsangehörigen ist rechtlich nicht zulässig. Die Erfassung im
Register ist die Voraussetzung für die Ausübung des Berufes. Der neue
Berufsausweis macht diese Berechtigung sichtbar.

Die Arbeiterkammer als Registrierungsbehörde

Der Gesetzgeber bestimmte für die Durchführung der Registrierung
die Bundesarbeitskammer als zuständige Behörde für die AK-Mitglieder.
In den Bundesländern erfüllen die jeweiligen Länderarbeiterkammern
diese Aufgabe. Berufsangehörige, die nicht AK-Mitglieder sind, werden
von der Gesundheit Österreich GmbH registriert.

Die AK hat die entsprechenden wohnortnahen, personellen und
räumlichen Strukturen, um die Registrierung rasch, unbürokratisch und
effizient durchführen zu können. So wurden bisher rund 20.000
Berufsangehörige von der AK direkt in ihren jeweiligen Betrieben, in
den Pflegeschulen und in den AK-Bezirksstellen erfasst.

„Sowohl Registrierung als auch die Ausstellung des Berufsausweises
ist für die AK-Mitglieder kostenlos. Das konnte die Arbeiterkammer
nach langen Verhandlungen mit dem Finanzministerium erreichen,“ sagt
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Alle Informationen zum neuen Gesundheitsberuferegister finden Sie
unter

[https://ooe.arbeiterkammer.at/gbr]
(https://ooe.arbeiterkammer.at/gbr).

Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Mag. Rainer Brunhofer
+43 (0)50/6906-2185
rainer.brunhofer@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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