ÖAMTC: Winterreise ins Nachbarland – was man zur Bereifung wissen muss

Einreise kann in Ungarn verweigert werden, Strafen bis 335 Euro in Italien

Wien (OTS) – Wer demnächst eine Autofahrt ins benachbarte Ausland
plant, muss wissen, dass dort teils andere Vorschriften für die
Winterbereifung gelten. „So besteht beispielsweise in Ungarn keine
generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen und
Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kann aber
kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden“,
sagt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar. Sie warnt: „Wer dann keine
Schneeketten parat hat, dem kann sogar die Einreise nach Ungarn
verweigert werden.“

Weitere Nachbarländer im Überblick:

* Italien: Die italienischen Provinzen entscheiden selbst, ob die
Winterreifenpflicht generell oder situativ gilt. So sind in Südtirol
Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen verpflichtend. Auf
der Brennerautobahn und im Stadtgebiet Bozen hingegen muss man –
unabhängig der Witterung – zwischen 15. November und 15. April mit
Winterreifen fahren. Verstöße gegen die angeordnete
Winterreifenpflicht werden innerorts mit Strafen bis 168 Euro,
außerorts sogar bis zu 335 Euro geahndet.

* Deutschland: „Auf deutschen Straßen gilt eine situative,
witterungsabhängige Winterreifenpflicht“, weiß die Expertin. Bei
Missachtung drohen 40 Euro Strafe. Behindert man den Verkehr infolge
falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen, beträgt die Strafe
80 Euro. Alle neuen, seit 1. Jänner 2018 hergestellten, Winterreifen
müssen das „Alpine“-Symbol aufweisen, damit sie als wintertauglich
gelten. Übergangsweise erfüllen aber bereits hergestellte Reifen mit
M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht (bis 30. September
2024).

* Tschechien: „Dort gilt zwischen 1. November und 31. März eine
allgemeine Winterreifenpflicht. Bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei
Temperaturen unter vier Grad müssen generell Winterreifen montiert
sein“, informiert die ÖAMTC-Expertin. „Bei Verstoß ist mit Strafen
bis 92 Euro zu rechnen.“ Die Verwendung von Schneeketten ist nur auf
schneebedeckten Straßen zulässig. Sind sie verpflichtend zu
verwenden, wird das durch entsprechende Schilder angeordnet.

* Slowakei: In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht.
Auch hier sind Schneeketten nur erlaubt, wenn die Straßen schnee- und
eisbedeckt sind. Strafen betragen mindestens 60 Euro.

* Slowenien: „Hier ist die Nutzung von Winterreifen von 15. November
bis 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen
jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes“, weiß ÖAMTC-Expertin Kosnar.
Wer dann ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe
in Höhe von 120 Euro rechnen. Sommerreifen dürfen in Kombination mit
Schneeketten verwendet werden, sofern die Reifen eine
Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.

* Schweiz: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert
man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter
Bereifung, drohen Geldstrafen (rund 92 Euro). Bei entsprechender
Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.

Zwtl.: Winterurlaub leicht gemacht mit Länder-Info und
Reise-Checkliste

Der Mobilitätsclub unterstützt die Vorbereitung des Winterurlaubs
mit hilfreichen Online-Infos und -Tools. So findet man Infos zur
vorgeschriebenen Winterausrüstung verschiedener Länder in der ÖAMTC
Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo. Und die bereits
vorbereitete Reise-Checkliste „Winterurlaub“ enthält alle wichtigen
Dinge, die ins Auto gehören und kann individuell angepasst werden:
www.oeamtc.at/reisecheckliste.

ÖAMTC
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