
Abschlusserklärung zur Konferenz der EU-Ombudsleute für Menschen mit Behinderungen
Wien (OTS) – Am 15. und 16. November 2018 fand im Rahmen des
österreichischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union eine
Konferenz der EU-Ombudsleute für Menschen mit Behinderungen im
Austria Center Vienna statt. Diese stand im Zeichen des Themas
„Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen.“
Nachfolgend die Abschlusserklärung des Österreichischen
Behindertenanwalts zur Konferenz der EU-Ombudsleute für Menschen mit
Behinderungen im Wortlaut:
„Menschen mit Behinderungen sind seit einigen Jahren verstärkt in
den Fokus der Politik der Europäischen Union wie auch der
Mitgliedstaaten gerückt. Einen entscheidenden Beitrag dazu haben auch
die entsprechenden Richtlinien der EU – wie beispielsweise die
Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für
die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf –
geleistet. Aber auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat maßgeblich zu
einem Paradigmenwechsel beigetragen. Im Mittelpunkt stehen nunmehr
die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die mit Schlagworten wie
Partizipation, Selbstbestimmung, Barrierefreiheit und Inklusion
verdeutlicht werden.
Ein ganz wesentlicher Aspekt eines selbstbestimmten Lebens ist die
volle Teilhabe am Erwerbsleben. Eine Beschäftigung am allgemeinen
Arbeitsmarkt bildet nicht nur die Grundlage dafür, den
Lebensunterhalt selbst erwirtschaften zu können, sondern trägt in
unseren europäischen Gesellschaften auch entscheidend zum Selbstwert
eines Menschen bei. Aus diesen Gründen muss gewährleistet werden,
dass Menschen mit Behinderungen in gleicher Weise wie Menschen ohne
Behinderungen teilzuhaben vermögen.
In der Realität sind die Möglichkeiten von Menschen mit
Behinderungen zur vollen Teilhabe am Erwerbsleben allerdings stark
eingeschränkt. Dies gilt umso mehr für Menschen mit Behinderungen,
die auch anderen schutzbedürftigen Gruppen angehören und
Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind. Im Durchschnitt sind
Menschen mit Behinderungen früher, öfter und länger vom Phänomen der
Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne Behinderungen. Oftmals
gilt dies in besonderem Maße für junge Menschen mit Behinderungen
oder für Frauen sowie für Menschen mit Behinderungen, die ethnischen
Minderheiten angehören. In vielen Fällen steht Menschen mit hohem
Unterstützungsbedarf der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt von
vorne herein nicht offen und sie werden mangels entsprechend
angemessener Vorkehrungen auf segregierende Sonderformen der
Beschäftigung beschränkt.
Eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilhabe am
Erwerbsleben ist die bestmögliche Ausbildung. Zwar gilt dies für alle
Menschen, doch da Menschen mit Behinderungen ohnehin stark
benachteiligt sind, ist Bildung und Ausbildung für diese
Personengruppe noch bedeutsamer. Inklusive Bildung beginnend mit dem
Kindergarten ist daher eine Grundvoraussetzung für einen inklusiven
Arbeitsmarkt.
Der Übergang von der Schule zum Berufsleben stellt für jeden
Menschen eine Zäsur dar und ist oftmals eine echte Herausforderung.
In dieser Lebensphase benötigen junge Menschen mit Behinderungen oft
erhebliche Unterstützung um sicherzustellen, dass aus einer möglichen
Nahtstelle keine Schnittstelle wird.
Die Wiener Tagung der EU-Ombudsleute für Menschen mit
Behinderungen legte besonderes Augenmerk auf praktische Beispiele für
die Unterstützung von jungen Menschen mit Behinderungen für einen
nachhaltigen, erfolgreichen Einstieg in das Erwerbsleben. Denn viele
Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben herausragende Projekte,
Ansätze und Strukturen mit dem Ziel entwickelt und umgesetzt, es
Menschen mit Behinderungen leichter zu machen, am allgemeinen
Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die vorgestellten Projekte eignen sich
vorzüglich dazu, in anderen Staaten, Regionen oder Kommunen der EU
entsprechend angepasst und nachempfunden zu werden.
Die Tagung der EU-Ombudsleute für Menschen mit Behinderungen
fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf,
Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu
gewährleisten und den gleichberechtigten Zugang zu Beratungs- und
Unterstützungsangeboten sowie dieselben Bildungs- und
Ausbildungsmöglichkeiten wie für Menschen ohne Behinderungen
sicherzustellen.
Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, dem
Übergang von der Schule zum Berufsleben insbesondere im Hinblick auf
Jugendlichen mit Behinderungen besonderes Augenmerk zu schenken. Denn
es ist nicht nur eine menschenrechtliche Verpflichtung, sondern auch
ein ökonomisches Gebot, Menschen mit Behinderungen die volle und
uneingeschränkte Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen.
Schließlich werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, das Mandat
ihrer Gleichstellungsstellen und Behindertenbeauftragten im
Zusammenhang mit dem Diskriminierungsgrund der Behinderung auf alle
Lebensbereiche auszudehnen und die Unabhängigkeit und Wirksamkeit
dieser Strukturen im Einklang mit der Empfehlung der Europäischen
Kommission zu Standards für Gleichstellungsstellen (C 2018/3850
final) sicherzustellen.“
Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Mag. (FH) Stephan Prislinger
+43 1 71100 862223
stephan.prislinger@sozialministerium.at
http://www.behindertenanwalt.gv.at
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