Einigung über FDI-Screening

Verordnung gibt Rahmen für Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU

Wien (OTS/BMDW) – Heute, Dienstag, hat sich Österreich als
derzeitiger Ratsvorsitz
mit Vertretern des Europäischen Parlaments auf einen
Verordnungsvorschlag zum Thema FDI-Screening geeinigt. Mit dieser
soll sich die Europäische Unionen einen Rahmen für die Überprüfung
ausländischer Direktinvestitionen geben, die die Sicherheit oder
öffentliche Ordnung beeinträchtigen. „Nicht jeder Investor ist ein
freundlicher Investor und nicht immer ist Partnerschaft auf Augenhöhe
die Hauptmotivation für einen Markteintritt. Oftmals geht es schlicht
um Technologie- und Knowhow-Transfer und das wollen wir unterbinden.
Europa und die Mitgliedstaaten müssen selbst entscheiden, wer die
Schlüsseltechnologie im Land besitzt“, sagt Margarete Schramböck,
zuständige Bundesministerin für Digitalisierung und
Wirtschaftsstandort. Die erfolgte provisorische Einigung wird nun den
EU-Botschaftern zur politischen Bestätigung vorgelegt.

Zwtl.: Europäische Union vorrangiges Ziel für ausländische
Direktinvestitionen

Die Europäische Union ist Ziel Nummer eins für ausländische
Direktinvestitionen und bekannt als offener Markt. In letzter Zeit
gab es jedoch eine Reihe von Übernahmen von EU-Firmen, die zu
Bedenken im Hinblick auf Sicherheit und öffentliche Ordnung führten.
So wurden etwa EU-Unternehmen im Bereich kritischer Technologien (z.
B. künstliche Intelligenz, Robotik, Nanotechnologien) durch
staatsnahe Unternehmen aus Drittstaaten übernommen. Demgegenüber
verfügt momentan aber nur etwas weniger als die Hälfte der 28
Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, über Gesetze, die eine
Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen vorsehen. Für
verstärkten Schutz plädiert Wirtschaftsministerin Schramböck: „Das
Motto der österreichischen EU-Präsidentschaft „Ein Europa das
schützt“ gilt selbstverständlich auch für unsere sensible Technologie
und Infrastruktur. Es geht nicht um Abschottung oder die
Einschränkung freier Marktwirtschaft, sondern um den Schutz
kritischer Infrastruktur.“

Die Verantwortung zur Überprüfung von ausländischen
Direktinvestitionen aus Gründen der Sicherheit und öffentlichen
Ordnung bleibt auf Basis der heute erzielten vorläufigen Einigung
auch weiterhin bei den Mitgliedsstaaten. Bestehende und neue
Überprüfungsmechanismen müssen jedoch bestimmte EU-weit einheitliche
Kriterien erfüllen. Der österreichische Überprüfungsmechanismus
erfüllt diese Kriterien bereits. Das Herzstück der Verordnung stellt
ein Kooperationsmechanismus dar, der einen Informationsaustausch
zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission über Investitionen
vorsieht, die die Sicherheit oder öffentliche Ordnung beeinträchtigen
können.

Zwtl.: Die nächsten Schritte

Nach abschließender Überarbeitung des Verordnungstextes auf
technischer Ebene wird die vorläufige Einigung den EU-Botschaftern
zur Unterstützung vorgelegt. Das Europäische Parlament und der Rat
nehmen die vorgeschlagene Verordnung in Folge in erster Lesung an.
„Wir freuen uns über die Einigung mit dem Europäischen Parlament.
Jetzt bauen wir auch weiterhin auf die Unterstützung der
Mitgliedstaaten bei der formellen Verabschiedung des Dossiers Anfang
Dezember“, so Schramböck abschließend.

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Felix Lamezan-Salins, B.A.
Pressesprecher der Bundesministerin Margarete Schramböck
+43 664 88 69 23 07 / +43 1 711 00-805128
felix.lamezan-salins@bmdw.gv.at

Presseabteilung BMDW
+43 (0) 1 711 00-805130
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