Heute ist internationaler Tag der Kinderrechte!

Kindeswohl vor Fremdenrecht!

Wien (OTS) – Vor 29 Jahren wurde die UN-Konvention über die Rechte
des Kindes verabschiedet. Diesen Tag nutzt EHE OHNE GRENZEN, um auf
die Rechte der Kinder im Fremdenrechtspaket in Österreich aufmerksam
zu machen. Österreich hat 2011 einige Kinderrechte der UN-Konvention
in der Verfassung verankert, diese jedoch mit Art 7 BVG gleich wieder
beschränkt. Kurz gesagt: Fremdenrecht schlägt Kinderrechte. Ein
Aufenthalts-/Einreiseverbot eines drittstaatsangehörigen Elternteils
widerspricht somit nicht dem Recht eines Kindes auf beide
Elternteile. Es ist wichtig zu betonen, dass der Standardsatz, dass
öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit nicht gefährdet werden
dürfen, das Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtigt. Wenn
Elternteile abgeschoben und mit Aufenthaltsverboten belegt werden,
wird kaum berücksichtigt, wie es Kinder aus der Bahn werfen kann,
dass sie mit nur einem Elternteil zurück bleiben. Das Wissen der
Kinder, dass es eine „Macht“ gibt, die die Familie auseinanderreißen
kann, ist oft in frühem Alter vorhanden: „Bei meinem Sohn schon mit 7
Jahren. Er hat gemeint, wir sollen Spiderman zu Hilfe rufen gegen die
Fremdenpolizei“ berichtet ein Vorstandsmitglied. Wenn es um Kinder
geht, denen der Familiennachzug von Elternteilen durch
Fremdenrechtsverschärfungen verweigert wird, können wir nur von
politischen Fehlentscheidungen berichten. Der Schutz des Kindes ist
über den Schutz unsichtbarer und unmenschlicher Grenzen zu stellen!

EHE OHNE GRENZEN * www.ehe-ohne-grenzen.at

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