Anderl: Finanzausgleich braucht dringend Aufgabenorientierung

Wer mehr für die Kinderbetreuung tut, braucht dafür auch mehr Mittel

Wien (OTS) – AK Präsidentin Renate Anderl kritisiert, dass die
Regierung die Aufgabenorientierung aus dem Finanzausgleich streicht:
„Damit wird das dringende Anliegen von Eltern nach einer
verlässlichen Kinderbetreuung auf die lange Bank geschoben.“ Die
15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ist eine
Anstoßfinanzierung zum Ausbau und zur Verbesserung der Öffnungszeiten
und hat mit den laufenden Kosten, die die Gemeinden zu tragen haben,
nichts zu tun.

Die Gemeinden sind für die laufenden Kosten in der Kinderbetreuung
zuständig. Ziel der Aufgabenorientierung ist, dass jene Gemeinden,
die mehr Ausgaben für Kinderbetreuung haben durch den Finanzausgleich
auch mehr Geld erhalten.

In den letzten Jahren wurde dank Anstoßfinanzierung des Bundes die
Kinderbetreuung stark ausgebaut. Der Bedarf nach Kindergärten mit
ganztägigen und ganzjährigen Öffnungszeiten und vor allem auch nach
Plätzen für Kinder unter drei Jahren ist aber weiterhin enorm. Wenn
sich nun die Regierung von der Aufgabenorientierung beim
Finanzausgleich verabschiedet, dann gibt es weiterhin keine
Planungssicherheit für die Gemeinden. Damit werden sie mit diesem
Problem allein gelassen.

Auch im Pflichtschulbereich bedarf es einer Änderung der
Finanzierung. Jede Pflicht-schule ist anders. Jede Gemeinde steht vor
anderen Herausforderungen. Der finanzielle Bedarf im
Pflichtschulbereich wird etwa durch die Schulgröße, das
Tagesbetreuungsangebot oder die SchülerInnenstruktur bestimmt. Daher
sollte die Mittelzuteilung auch dort stärker nach
aufgabenorientierten Indikatoren verteilt werden, sodass die die
längst fällige Veränderung zu „Geld folgt Aufgabe“ verwirklicht wird.
Weg von der Gießkanne, hin zu den konkreten Herausforderungen der
Schulen in den Gemeinden. So eine aufgabenorientierte Finanzierung
auch in der Schule wäre eine Gelegenheit, den AK-Chancen-Index
umzusetzen, damit an jeder Schule jedes Kind zum Bildungsziel
begleitet werden kann.

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