
Bewachungsgewerbe: KV-Abschluss bringt Lohnplus von 3,23 Prozent
Keine Ausweitung der Arbeitszeit und deutliche Reduktion der Arbeitsbelastung
Wien (OTS) – Die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 10.000
Beschäftigten im Bewachungsgewerbe zwischen der Gewerkschaft vida und
dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister konnten erfolgreich
abgeschlossen werden. Die Sozialpartner haben sich auf ein Lohnplus
von durchschnittlich 3,23 Prozent geeinigt. Die Kolleginnen und
Kollegen in der untersten Lohngruppe bekommen künftig mindestens 50
Euro mehr. „Damit erreichen wir einen Mindestlohn von 1.590 Euro und
machen somit einen wichtigen Schritt in Richtung 1.700 Euro
Mindestlohn. Die Menschen spüren deutlich, dass sich ihre Arbeit auch
finanziell lohnt“, zeigt sich Roman Hebenstreit, Vorsitzender der
Gewerkschaft vida, zufrieden. Die Nachtzulage wurde um rund 14
Prozent ebenfalls deutlich erhöht. Der Abschluss gilt ab 1. Jänner
2019; die Laufzeit beträgt ein Jahr.++++
Belastungen reduzieren
Mit dem neuen Kollektivvertrag werden auch die Arbeitsbelastungen
für die Beschäftigten in der Bewachung markant reduziert, berichtet
Hebenstreit: „Schon vor dem neuen Arbeitszeitgesetz war in diesem
Bereich längst ein 12-Stunden-Tag aufgrund von Arbeitsbereitschaft
möglich. Jetzt wurde rechtlich eindeutiger formuliert, was
Arbeitsbereitschaft ist bzw. welchen Anteil sie an der
Gesamtarbeitszeit hat. Die Gesamtarbeitszeit besteht künftig aus
maximal acht Stunden tatsächlicher Arbeit und vier Stunden
Arbeitsbereitschaft. Davon profitieren die Kolleginnen und Kollegen.“
Finanzielle Wertschätzung
Abschließend gratuliert der vida-Vorsitzende dem Verhandlungsteam
aus dem Fachbereich Gebäudemanagement: „Die Verhandlungen haben in
schwierigen Zeiten stattgefunden. Besonders hervorstreichen möchte
ich das Bekenntnis der Arbeitgeber zu einer kräftigen Lohnerhöhung.
Wir wissen, dass vor allem im Bereich der Sicherheit die
Personalkosten einen großen Einfluss auf die Angebotspreise haben.
Von 100 Euro Betriebsleistung fließen 80 Euro in den
Personalaufwand“, so Hebenstreit. „Leider sind viele Lohnerhöhungen
bei den Kunden nicht umsetzbar, weil nach wie vor das
Billigstbieterprinzip vorherrscht, auch bei öffentlichen
Ausschreibungen. So haben wir es immer wieder mit Lohn- und
Sozialdumping auf dem Rücken der Beschäftigten zu tun. Das
Billigstbieterprinzip benachteiligt bei Vergaben Unternehmen, die
sich an Kollektivvertragsbestimmungen und faire Bedingungen für ihre
MitarbeiterInnen halten. Zusammen geht das alles auf Kosten der
Qualität von Dienstleistungen. Das Billigstbieterprinzip muss deshalb
weg“, bekräftigt Hebenstreit.
vida/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Peter Leinfellner
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