
EuGH Urteil: Wer von „unseren Werten“ spricht, darf zum Bruch genau jener in den Mindestsicherungsgesetzen nicht schweigen
Armutskonferenz: Wer von Kindern als „unsere Zukunft“ spricht, darf nicht schweigen, wenn ihre Chancen beschnitten werden.
Wien (OTS) – Der Europäische Gerichtshof hat die
Mindestsicherungsregelung in Oberösterreich als europarechtswidrig
gekippt. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits im Vorjahr die
Kürzung der Mindestsicherung in Niederösterreich aufgehoben. Das
Gesetz verfehle „seinen eigentlichen Zweck, nämlich die Vermeidung un
Bekämpfung von sozialen Notlagen bei hilfsbedürftigen Personen“,
sagte der Verfassungsgerichtshof.
„Wer von „unseren Werten“ spricht, darf zum Bruch genau jener in den
Mindestsicherungsgesetzen nicht schweigen“, kommentiert die
Armutskonferenz das EuGH Urtei. „Wer von Kindern als „unsere Zukunft“
spricht, darf nicht schweigen, wenn ihre Chancen beschnitten werden.
Die in der Armutskonferenz zusammengeschlossenen Initiativen
begleiten und betreuen 500.000 Menschen im Jahr: „Wer von
„Integration“ spricht, darf zur Kürzung von Integrationsangeboten
nicht schweigen. Wer von der „wichtigen Rolle der Familie“ spricht,
darf Beratungstellen und Arbeitsmarkthilfen nicht streichen“.
Die Armutskonferenz appelliert im Namen der tausenden betroffenen
Kinder, Männer und Frauen,eine Mindestsicherung zu gestalten, die
soziale Notlagen vermeidet und Armut bekämpft.
Zwtl.: Verfassungs- und Europarechtswidrig / kein
Begutachtungsverfahren, Betroffene kommen nicht vor
Die Armutskonferenz hat in ihrer Stellungnahme zum
oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetz im Juni 2017
geschrieben: „Schon die Gesetzwerdung verläuft nicht so, wie es einer
grundrechtlichen Frage angemessen wäre. Ein Begutachtungsverfahren
wird uns allen vorenthalten. So hat es eine kritische Öffentlichkeit
und die Betroffenen selbst schwer, die Vorhaben überhaupt wahr zu
nehmen und zu diskutieren. Darunter wird dann auch die Qualität
leiden.“ Und weiter „Die Regelungen sind mit allerhöchster
Wahrscheinlichkeit sowohl verfassungs- als auch europarechtswirdig“.
Die Armutskonferenz.
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0174026944 oder 0664/5445554
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