KORRIGIERTE NEUFASSUNG der OTS0201 von heute: Schicksalstag für Hunde in Wien: Vernunft oder Chaos?

Abstimmung über Tierhalteverordnung in Wien. Wiener Tierschutzverein appelliert an Parteien. Stimmen Grüne und FPÖ dagegen?

Vösendorf (OTS) – Am Donnerstag wird sich entscheiden, ob Wien in
punkto Hundehaltung rückschrittlich oder fortschrittlich agiert: Im
Wiener Landtag wird über die mittlerweile zwölfte „Verbesserung“ der
Wiener Tierhalteverordnung unter der Ägide von Umweltstadträtin Ulli
Sima abgestimmt. Wie bereits hinlänglich bekannt, handelt es sich
dabei um eine nicht durchdachte Anlassgesetzgebung aufgrund eines
tragischen Beißvorfalles. Unter anderem sollen ein Zuchtverbot für
Listenhunde, ein Alkolimit für ListenhundehalterInnen sowie ein
Freibrief zur „ex lege“-Tötung von „bissigen“ Hunden kommen. Auch die
generelle Maulkorbpflicht für Listenhunde wurde leider wieder
hineingenommen.

Der Wiener Tierschutzverein hat sich seit Bekanntwerden dieser
zwölften „Verschlimmbesserung“ vehement gegen kopflose Entscheidungen
ausgesprochen und für Sachlichkeit und Lösungsansätze, welche das
Problem bei der Wurzel packen, plädiert. Dies wurde von Seiten der
Wiener Umweltstadträtin, ebenso wie auch die zahlreichen Proteste aus
der Bevölkerung, konsequent ignoriert. „Anlassgesetzgebungen sind nie
gut. Insbesondere dann nicht, wenn Tierschutzvereine, die Tierheime
führen, seit Jahren bitten und ersuchen, dass Änderungen zugunsten
der Tiere und zu Lasten verantwortungsloser HundehalterInnen endlich
umgesetzt werden sollen. Das tut diese Novelle gar nicht“, sagt
Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (WTV).

Zwtl.: Verordnung ist verfassungswidrig

In diesem Zusammenhang hat sich der WTV auch an sämtliche Parteien
im Wiener Gemeinderat gewandt, mit dem Appell, dieses hundefeindliche
Gesetz so nicht den Landtag passieren zu lassen. Besonders der
Freibrief zur „ex lege“-Tötung der Hunde ist aus Sicht des Wiener
Tierschutzvereins nicht nur brutalste Tierquälerei, sondern schlicht
verfassungswidrig. Denn gemäß dem österreichischen Tierschutzgesetz,
wohlgemerkt ein Bundesgesetz, ist es verboten, ein Tier ohne
„vernünftigen Grund“ zu töten. Widerspricht ein Landesgesetz (wie die
Wiener Tierhalteverordnung) einem Bundesgesetz, so ist dieses
verfassungswidrig.

„Die routinemäßige Tötung gesunder, aber aus dem Grund eines
angeblichen Beißvorfalles abgenommener Hunde, die dann im Tierheim
der Stadt Wien untergebracht werden, widerspricht dem Anspruch des
Hundehalters auf ein faires Verfahren und wäre somit auch aus diesem
Grunde verfassungsrechtlich bedenklich“, so Petrovic. Zudem setzt die
Bejahung eines „vernünftigen Grundes“ für die Tötung eines Tieres
eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls durch eine Ethikkommission
voraus, wobei das Wohl des Tieres im Vordergrund stehen sollte. Und
nicht zuletzt verstößt die geplante Verordnung, gesunde Hunde zu
töten statt zu resozialisieren, auch gegen das Staatsziel Tierschutz,
welches in der Bundesverfassung verankert ist.

Zwtl.: Stimmen Grüne und FPÖ gegen Sima?

Nun ist es an den GemeinderätInnen Wiens, für das Wohl des Tieres
und gegen diese kopflose Maßnahme zu stimmen. Von der FPÖ erhielt der
Wiener Tierschutzverein eine positive Rückmeldung: So hat die FPÖ
Wien zugesichert, gegen die Novelle zu stimmen. Von den restlichen
Oppositionsparteien, ÖVP und NEOS, gab es hingegen keine Antwort. Die
Antwort der Grünen lässt jedoch hoffen. So hieß es vom
Koalitionspartner der SPÖ, dass man die verfassungsmäßige
Zulässigkeit überprüfen werde, die Tötung „ex lege“ für eine
überzogene Maßnahme halte und diese nicht befürworte. „Wir hoffen
sehr, dass diese Ankündigungen auch bei der Abstimmung halten“, so
Petrovic.

Mag. (FH) Oliver Bayer
Pressesprecher

Wiener Tierschutzverein
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2331 Vösendorf

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Telefon: 01/699 24 50 – 16
oliver.bayer@wiener-tierschutzverein.org
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