
Oö. Volksblatt: „Kopfzerbrechen“ (von Markus EBERT)
Ausgabe vom 22. November 2018
Linz (OTS) – Gestern der Europäische Gerichtshof, nächste Woche der
österreichische Verfassungsgerichtshof: Das Thema Mindestsicherung
sorgt für Juristen-Kopfzerbrechen. Wie breit diese Problematik
diskutiert werden kann, zeigt ein Detail: Das
Landesverwaltungsgericht OÖ hielt schon im Vorfeld die nun gekippte
Regelung für EU-rechtswidrig, der Verfassungsdienst des Bundes nicht.
Womit man gespannt auf eine Regelung warten darf, die
verfassungskonform eine bundeseinheitliche Mindestsicherung bringen
soll. Einem sollte auch ein neues Modell Rechnung tragen: Nämlich der
oberösterreichischen Intention, dass die Mindestsicherung „zu mehr
Arbeitsanreiz und Leistungsgerechtigkeit“ führen soll, wie das OÖVP
und FPÖ betonen. Wenn von Rot über Grün bis hin zu den Sozial-NGO’s
betont wird, dass die Mindestsicherung zur Überbrückung von Notlagen
unabdingbar sei, dann ist dem nichts entgegen zu halten. Auf eines
darf man aber schon aufmerksam machen: Der Beschwerdeführer erhielt
am 30. September 2016 einen befristeten Aufenthaltsbescheid, was für
einige Monate noch die Grundversorgung sicherte, ehe im März 2017
Mindestsicherung beantragt wurde. Die Grundsatzdebatte, wie sehr
Sozialleistungen Magnetwirkung ausüben, wird dadurch eher befeuert
als beendet.
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