
VKI-Test 24-Stunden-Betreuung
Wien (OTS/BMASGK) – Der VKI hat in einem aktuellen Test 26
Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung überprüft und
kritisiert, dass es für Betroffene schwierig ist, seriöse Unternehmen
zu erkennen oder auch eine transparente Kosten- und
Leistungsaufstellung zu erhalten. Die Untersuchung des VKI hebt
verschiedene Problemfelder, wie beispielweise Informationsdefizite
oder die Qualifikation der vermittelten Personenbetreuungskräfte
hervor.****
„Das gegenwärtige Regierungsprogramm enthält als
Zieldefinition eine nachhaltige Qualitätssteigerung bei Pflege und
Betreuung. Aus diesem Grund habe ich in Auftrag gegeben, ein
österreichweit einheitliches Qualitätszertifikat für
Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung zu erarbeiten.
Dieses soll die Situation der pflegebedürftigen Menschen und deren
Familien stärken, so Bundesministerin Hartinger-Klein.
Für das Zertifizierungsverfahren ist der Verein zur Förderung
der Qualität in der Betreuung älterer Menschen vorgesehen, der
langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit
Qualitätsentwicklung und –sicherung aufweist.
Mit Beginn 2019 ist die schrittweise Ausrollung des
Zertifizierungsprozesses durch speziell gebildete Zertifiziererinnen
und Zertifizierer beabsichtigt. Dazu sind z.B. im Bundesland
Oberösterreich Anfang 2019 entsprechende Informationsveranstaltungen
geplant, in denen Vermittlungsagenturen eingeladen werden, sich am
Zertifizierungsverfahren zu beteiligen.
Neben den gültigen Standes- und Ausübungsregeln für die
Organisation von Personenbetreuung ist ein Qualitätszertifikat für
Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung ein sichtbares
Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch.
Demnach sieht das bundesweite Qualitätszertifikat
beispielsweise die Zulässigkeit der Vereinbarung eines
Inkassovertrages zwischen Vermittlungsagentur und
Personenbetreuungskraft vor, jedoch gibt es umfassende Aufzeichnungs-
und Offenlegungsverpflichtungen. Darüber hinaus sind die einzelnen
Rechnungsposten übersichtlich und verständlich aufzuschlüsseln und
zur Verfügung zu stellen, um so zu einer Transparenz der Abrechnungen
beizutragen.
Weiters können nur jene Vermittlungsagenturen ein
Qualitätszertifikat erlangen, die ausschließlich
Personenbetreuungskräfte vermitteln, die über eine entsprechende
Qualifikation verfügen.
Darüber hinaus besteht laut Qualitätszertifikat beim Ausfall
einer Personenbetreuungskraft eine Verpflichtung der
Vermittlungsagentur, innerhalb kurzer Zeit für Ersatz zu sorgen.
Schließlich sieht das Qualitätszertifikat auch zwingend die
schriftliche Verankerung bestimmter Vertragsinhalte sowohl im
Verhältnis zwischen Personenbetreuungskraft und Vermittlungsagentur
als auch im Verhältnis mit den Kundinnen und Kunden vor.
„Die Schaffung eines bundeseinheitlichen Qualitätszertifikates
für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung betrachte ich
als einen ganz wesentlichen Schritt in Richtung nachhaltiger
Sicherstellung hochwertiger Betreuung“, so Hartinger-Klein
abschließend.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Axel Ganster, MAS
Pressesprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
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